Hundesteuer Hornow-Wadelsdorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund55.00pro Jahr
Zweithund99.00pro Jahr
Listenhund330.00pro Jahr
vs. Ø Brandenburg-10.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Hornow-Wadelsdorf

BehördeStadtverwaltung Hornow-WadelsdorfSteueramt / Gemeindekasse
AdresseAm Markt 1, 03130 Spremberg

Zuständiges Amt — Standort Hornow-Wadelsdorf

Öffnungszeiten — Steueramt Hornow-Wadelsdorf

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Hornow-Wadelsdorf über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Hornow-Wadelsdorf — Übersicht 2026

KategorieHornow-WadelsdorfØ BrandenburgDifferenz
Ersthund55.0065.00 €-10.00
Zweithund99.00130.00 €-31.00
Listenhund / gefährl. Hund330.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Hornow-Wadelsdorf, Statistisches Landesamt Brandenburg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Hornow-Wadelsdorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Hornow-Wadelsdorf beträgt 55€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 99€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 330€ pro Jahr.
  • Hornow-Wadelsdorf liegt damit 10€ unter dem Durchschnitt von Brandenburg (65€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Hornow-Wadelsdorf in Brandenburg.

Hundehalter in Hornow-Wadelsdorf müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Hornow-Wadelsdorf. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.

Bei einer Bevölkerung von 603 Einwohnern ist Hornow-Wadelsdorf eine von vielen Gemeinden in Brandenburg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Hornow-Wadelsdorf zahlen?

Hundehalter in Hornow-Wadelsdorf müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 55.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 99.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 330 Euro jährlich.

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Die Kosten von 55€ für Ihren Ersthund können Sie in Hornow-Wadelsdorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Hornow-Wadelsdorf

Die Hundesteuersatzung von Hornow-Wadelsdorf sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 55.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Hornow-Wadelsdorf zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Brandenburg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Hornow-Wadelsdorf ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 330.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Hornow-Wadelsdorf

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Hornow-Wadelsdorf beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Hornow-Wadelsdorf.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Brandenburg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Hornow-Wadelsdorf: So funktioniert es

Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Hornow-Wadelsdorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Hundehaftpflichtversicherung: In Brandenburg kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
  • Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
  • Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Hornow-Wadelsdorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Hornow-Wadelsdorf speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Hornow-Wadelsdorf – Was tun?

Die Steuermarke gilt in Hornow-Wadelsdorf als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Hornow-Wadelsdorf.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Brandenburg eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Hornow-Wadelsdorf, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Hornow-Wadelsdorf steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Hornow-Wadelsdorf über 55.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Hornow-Wadelsdorf da?

Mit einem Steuersatz von 55€ pro Jahr für den Ersthund liegt Hornow-Wadelsdorf 10€ unter dem Durchschnitt von Brandenburg. Der Steuersatz in Hornow-Wadelsdorf bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Brandenburg.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Hornow-Wadelsdorf einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (99€ statt 55€).

Bei 603 Einwohnern und einer Fläche von 204 km² ist Hornow-Wadelsdorf als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Hornow-Wadelsdorf

Das Hundeanmeldeformular können Sie in Hornow-Wadelsdorf häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Hornow-Wadelsdorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Hornow-Wadelsdorf zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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