Hundesteuer Wiesengrundanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Für Wiesengrund liegt uns noch kein amtlich verifizierter Satz vor — angezeigt wird der Richtwert für Brandenburg. Verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde; verifizierte Werte ergänzen wir laufend.
Kontakt — Stadtverwaltung Wiesengrund
Zuständiges Amt — Standort Wiesengrund
Öffnungszeiten — Steueramt Wiesengrund
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 09:00–13:00 Uhr | |
| Dienstag | 09:00–12:00 Uhr, 13:30–18:00 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 09:00–12:00 Uhr, 13:30–16:00 Uhr | |
| Freitag | 09:00–13:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Wiesengrund.
Hundesteuersätze Wiesengrund — Übersicht 2026
| Kategorie | Wiesengrund | Ø Brandenburg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | ca. 65.00 € | 65.00 € | 0.00 € |
| Zweithund | ca. 130.00 € | 130.00 € | 0.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 648.00 € | — | — |
Richtwerte auf Basis des Landesniveaus Brandenburg — für Wiesengrund liegt noch kein verifizierter Satz vor. Verbindlich ist die kommunale Hundesteuersatzung. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Juni 2026
Hundesteuer Wiesengrund 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Wiesengrund beträgt ca. 65 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 130 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 648 € pro Jahr.
- Wiesengrund liegt damit genau im Durchschnitt von Brandenburg (65 €).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Wiesengrund in Brandenburg.
Wer in Wiesengrund (Brandenburg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Wiesengrundderzeit ca. 65.00 € pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Brandenburg.
Mit 1.371 Einwohnern auf 90 km² zählt Wiesengrund zu den Landgemeinden in Brandenburg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Wiesengrund.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Wiesengrund?
Die Hundesteuer in Wiesengrund ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: ca. 65.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 130.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 648.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Wiesengrund auf rund 845 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von ca. 65€ für Ihren Ersthund können Sie in Wiesengrund nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Wiesengrund
Nicht jeder Hundehalter in Wiesengrund muss den vollen Steuersatz von ca. 65 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Wiesengrund bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Wiesengrund
Brandenburg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Wiesengrund gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 648.00 € pro Jahr — das ist das 10.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Wiesengrund
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Wiesengrund beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Wiesengrund.
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Brandenburg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Wiesengrund: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Wiesengrund sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Brandenburg kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Wiesengrund gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg
In Brandenburg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Brandenburg →
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Hundemarke verloren in Wiesengrund – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in Wiesengrund als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Wiesengrund.
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Brandenburg meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Wiesengrund, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Wiesengrund steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Wiesengrund über ca. 65.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Wiesengrund?
Mit einem Steuersatz von ca. 65 € pro Jahr für den Ersthund liegt Wiesengrund genau im Durchschnitt von Brandenburg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Brandenburg.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Wiesengrund einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 130 € statt ca. 65 €).
Bei 1.371 Einwohnern und einer Fläche von 90 km² ist Wiesengrund als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Wiesengrund
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Wiesengrund in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Wiesengrund wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Wiesengrund zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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