Hundesteuer Kasselanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Kassel
Zuständiges Amt — Standort Kassel
Öffnungszeiten — Steueramt Kassel
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:30–12:30 Uhr, 14:00–16:30 Uhr | |
| Dienstag | 08:30–12:30 Uhr | |
| Mittwoch | 14:00–17:30 Uhr | |
| Donnerstag | 08:30–12:30 Uhr | |
| Freitag | 08:30–12:30 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Kassel.
Hundesteuersätze Kassel — Übersicht 2026
| Kategorie | Kassel | Ø Hessen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 134.00 € | 90.00 € | +44.00 € |
| Zweithund | 241.00 € | 180.00 € | +61.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 804.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Kassel, Statistisches Landesamt Hessen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Kassel 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Kassel beträgt 134€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 241€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 804€ pro Jahr.
- Kassel liegt damit 44€ über dem Durchschnitt von Hessen (90€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Stadt Kassel in Hessen.
Sie möchten Ihren Hund in Kassel anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Hessen sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.
Bei einer Bevölkerung von 204.687 Einwohnern ist Kassel eine von vielen Gemeinden in Hessen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Kassel zahlen?
Die Kosten für die Hundesteuer in Kassel richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 134.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 241.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 804 Euro jährlich.
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Die Kosten von 134€ für Ihren Ersthund können Sie in Kassel nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Kassel
In Kassel gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
- Diensthunde: Als Stadt mit über 204.687 Einwohnern bietet Kassel teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Kassel zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Hessen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Kassel ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 804.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Kassel
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Kassel beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Kassel.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Kassel: So funktioniert es
Das Steueramt Kassel benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:
- Ihren Personalausweis
- Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung
Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Hessen eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Kassel gut sichtbar am Halsband tragen.
Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 2527 Einwohnern pro km² hat Kassel naturgemäß eine hohe Hundepopulation, was die Einhaltung der Anmeldepflicht besonders wichtig macht. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen durch.
Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Kassel speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Kassel – Was tun?
Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Kassel wie folgt vor:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Kassel.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Pflegehunde genießen in Hessen eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Kassel. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.
Ist die Hundesteuer in Kassel steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Kassel über 134.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Kassel da?
Mit einem Steuersatz von 134€ pro Jahr für den Ersthund liegt Kassel 44€ über dem Durchschnitt von Hessen. Damit gehört Kassel zu den teureren Gemeinden in Hessen. Hundehalter zahlen hier deutlich mehr als in vielen Nachbargemeinden.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Kassel einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (241€ statt 134€).
Bei 204.687 Einwohnern und einer Fläche von 81 km² ist Kassel als Großstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Kassel
In Kassel stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Kassel wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Kassel zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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