Hundesteuer Fuldabrückanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund103.00pro Jahr
Zweithund185.00pro Jahr
Listenhund618.00pro Jahr
vs. Ø Hessen+13.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Fuldabrück

BehördeStadtverwaltung FuldabrückSteueramt / Gemeindekasse
AdresseAm Rathaus 2, 34277 Fuldabrück

Zuständiges Amt — Standort Fuldabrück

Öffnungszeiten — Steueramt Fuldabrück

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–16:00 Uhr
Dienstag08:00–16:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Fuldabrück.

Hundesteuersätze Fuldabrück — Übersicht 2026

KategorieFuldabrückØ HessenDifferenz
Ersthund103.0090.00 €+13.00
Zweithund185.00180.00 €+5.00
Listenhund / gefährl. Hund618.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Fuldabrück, Statistisches Landesamt Hessen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Fuldabrück 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Fuldabrück beträgt 103€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 185€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 618€ pro Jahr.
  • Fuldabrück liegt damit 13€ über dem Durchschnitt von Hessen (90€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Fuldabrück in Hessen.

Die Hundeanmeldung in Fuldabrück ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Fuldabrück erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.

Bei einer Bevölkerung von 9.039 Einwohnern ist Fuldabrück eine von vielen Gemeinden in Hessen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Fuldabrück zahlen?

Die Kosten für die Hundesteuer in Fuldabrück richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 103.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 185.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 618 Euro jährlich.

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Die Kosten von 103€ für Ihren Ersthund können Sie in Fuldabrück nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Fuldabrück

In Fuldabrück gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Fuldabrück zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Hessen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Fuldabrück ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 618.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Fuldabrück

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Fuldabrück beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Fuldabrück.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Fuldabrück: So funktioniert es

Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Fuldabrück sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Hundehaftpflichtversicherung: In Hessen kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
  • Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
  • Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Fuldabrück gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 32% bietet Fuldabrückhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Hessen generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Fuldabrück speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Fuldabrück – Was tun?

Die Steuermarke gilt in Fuldabrück als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Fuldabrück.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Hessen eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Fuldabrück, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Fuldabrück steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Fuldabrück über 103.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Fuldabrück da?

Mit einem Steuersatz von 103€ pro Jahr für den Ersthund liegt Fuldabrück 13€ über dem Durchschnitt von Hessen. Der Steuersatz in Fuldabrück bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Hessen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Fuldabrück einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (185€ statt 103€).

Bei 9.039 Einwohnern und einer Fläche von 163 km² ist Fuldabrück als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Fuldabrück

Das Hundeanmeldeformular können Sie in Fuldabrück häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Fuldabrück wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Fuldabrück zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Hundesteuer in der Nähe von Fuldabrück

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