Hundesteuer Grävenwiesbachanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund82.00pro Jahr
Zweithund148.00pro Jahr
Listenhund492.00pro Jahr
vs. Ø Hessen-8.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Grävenwiesbach

BehördeStadtverwaltung GrävenwiesbachSteueramt / Gemeindekasse
AdresseBahnhofsweg 2 a, 61279 Grävenwiesbach

Zuständiges Amt — Standort Grävenwiesbach

Öffnungszeiten — Steueramt Grävenwiesbach

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:00 Uhr
Dienstag14:00–18:00 Uhr
Mittwoch08:30–12:00 Uhr
Donnerstaggeschlossen
Freitag08:30–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Grävenwiesbach.

Hundesteuersätze Grävenwiesbach — Übersicht 2026

KategorieGrävenwiesbachØ HessenDifferenz
Ersthund82.0090.00 €-8.00
Zweithund148.00180.00 €-32.00
Listenhund / gefährl. Hund492.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Grävenwiesbach, Statistisches Landesamt Hessen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Grävenwiesbach 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Grävenwiesbach beträgt 82€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 148€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 492€ pro Jahr.
  • Grävenwiesbach liegt damit 8€ unter dem Durchschnitt von Hessen (90€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Grävenwiesbach in Hessen.

Hundehalter in Grävenwiesbach müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Grävenwiesbach. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.

Bei einer Bevölkerung von 5.475 Einwohnern ist Grävenwiesbach eine von vielen Gemeinden in Hessen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Grävenwiesbach zahlen?

In Grävenwiesbach kostet der erste angemeldete Hund 82.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 148.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 492 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 82€ für Ihren Ersthund können Sie in Grävenwiesbach nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Grävenwiesbach

Auch wenn die Steuer in Grävenwiesbach bei 82.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Grävenwiesbach zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Hessen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Grävenwiesbach ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 492.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Grävenwiesbach

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Grävenwiesbach beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Grävenwiesbach.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Grävenwiesbach: So funktioniert es

Das Steueramt Grävenwiesbach benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:

  • Ihren Personalausweis
  • Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung

Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Hessen eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Grävenwiesbach gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 32% bietet Grävenwiesbachhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Hessen generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Grävenwiesbach speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Grävenwiesbach – Was tun?

Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Grävenwiesbach wie folgt vor:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Grävenwiesbach.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Pflegehunde genießen in Hessen eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Grävenwiesbach. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.

Ist die Hundesteuer in Grävenwiesbach steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Grävenwiesbach über 82.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Grävenwiesbach da?

Mit einem Steuersatz von 82€ pro Jahr für den Ersthund liegt Grävenwiesbach 8€ unter dem Durchschnitt von Hessen. Der Steuersatz in Grävenwiesbach bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Hessen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Grävenwiesbach einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (148€ statt 82€).

Bei 5.475 Einwohnern und einer Fläche von 141 km² ist Grävenwiesbach als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Grävenwiesbach

In Grävenwiesbach stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Grävenwiesbach wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Grävenwiesbach zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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