Hundesteuer Neu-Anspachanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund76,00 €pro Jahr
Zweithundca. 152,00 €pro Jahr
Listenhund750,00 €pro Jahr
vs. Ø Hessen-14,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Neu-Anspach geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Neu-Anspach

BehördeStadtverwaltung Neu-AnspachSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Hochtaunuskreis.

Zuständiges Amt — Standort Neu-Anspach

Hundesteuersätze Neu-Anspach — Übersicht 2026

KategorieNeu-AnspachØ HessenDifferenz
Ersthund76,00 €90,00 €-14,00 €
Zweithundca. 152,00 €180,00 €-28,00 €
Listenhund / gefährl. Hund750,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Neu-Anspach). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Neu-Anspach 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Neu-Anspach beträgt 76 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 152 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 750 € pro Jahr.
  • Neu-Anspach liegt damit 14 € unter dem Durchschnitt von Hessen (90 €).
  • Im Hochtaunuskreis ist Neu-Anspach die 5.-teuerste von 13 Gemeinden.
  • Unter den 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Neu-Anspach den 105.-höchsten Satz (Landes-Median: 60 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Neu-Anspach in Hessen.

Wer in Neu-Anspach (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Neu-Anspach derzeit 76,00 € pro Jahr fällig — 14 € unter dem Durchschnitt von Hessen.

Mit 14.359 Einwohnern auf 188 km² zählt Neu-Anspach zu den Kleinstadtn in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Neu-Anspach.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Neu-Anspach?

Die Hundesteuer in Neu-Anspach ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 76,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 152,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 750,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Neu-Anspach auf rund 988 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 76€ für Ihren Ersthund können Sie in Neu-Anspach nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Neu-Anspach

Nicht jeder Hundehalter in Neu-Anspach muss den vollen Steuersatz von 76 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Neu-Anspach bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Neu-Anspach

Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Neu-Anspach gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 750,00 € pro Jahr — das ist das 9.9-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Neu-Anspach

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Neu-Anspach. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Neu-Anspach)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Neu-Anspach: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Neu-Anspach sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Neu-Anspach gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Neu-Anspach?

Mit einem Steuersatz von 76 € pro Jahr für den Ersthund liegt Neu-Anspach 14 € unter dem Durchschnitt von Hessen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Hessen.

Im Hochtaunuskreis ist Neu-Anspach damit die 5.-teuerste von 13 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 74 €). Am günstigsten ist Glashütten mit 54 €, am teuersten Königstein im Taunus mit 96 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Neu-Anspach den 105.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 74 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 60 € — Neu-Anspach liegt 16 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Neu-Anspach einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 152 € statt 76 €).

Bei 14.359 Einwohnern und einer Fläche von 188 km² ist Neu-Anspach als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Neu-Anspach

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Neu-Anspach in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Neu-Anspach wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Neu-Anspach zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neu-Anspach

Wie viel Hundesteuer muss ich in Neu-Anspach zahlen?

Die Hundesteuer in Neu-Anspach liegt bei 76,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 152,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 750,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Neu-Anspach?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Neu-Anspach oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Neu-Anspach anzumelden?

Zur Anmeldung in Neu-Anspach benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Hessen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Neu-Anspach?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Neu-Anspach bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Neu-Anspach befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Neu-Anspach oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Neu-Anspach ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Neu-Anspach erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Neu-Anspach?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Neu-Anspach fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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