Hundesteuer Allendorf (Lumda)anmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund64.00pro Jahr
Zweithund128.00pro Jahr
Listenhund200.00pro Jahr
vs. Ø Hessen-26.00Differenz

Ersthund-Satz für Allendorf (Lumda) verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Allendorf (Lumda)

BehördeStadtverwaltung Allendorf (Lumda)Steueramt / Gemeindekasse
AdresseBahnhofstraße 14, 35469 Allendorf (Lumda)

Zuständiges Amt — Standort Allendorf (Lumda)

Öffnungszeiten — Steueramt Allendorf (Lumda)

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Allendorf (Lumda) über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Allendorf (Lumda) — Übersicht 2026

KategorieAllendorf (Lumda)Ø HessenDifferenz
Ersthund64.0090.00 €-26.00
Zweithund128.00180.00 €-52.00
Listenhund / gefährl. Hund200.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Allendorf (Lumda)). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Allendorf (Lumda) 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Allendorf (Lumda) beträgt 64 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 128 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 200 € pro Jahr.
  • Allendorf (Lumda) liegt damit 26 € unter dem Durchschnitt von Hessen (90 €).
  • Im Landkreis Gießen ist Allendorf (Lumda) die 5.-teuerste von 18 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Allendorf (Lumda) in Hessen.

Wer in Allendorf (Lumda) (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Allendorf (Lumda)derzeit 64.00 pro Jahr fällig — 26 € unter dem Durchschnitt von Hessen.

Mit 4.101 Einwohnern auf 161 km² zählt Allendorf (Lumda) zu den Landgemeinden in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Allendorf (Lumda).

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Allendorf (Lumda)?

Die Hundesteuer in Allendorf (Lumda) ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 64.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 128.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 200.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Allendorf (Lumda) auf rund 832. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 64€ für Ihren Ersthund können Sie in Allendorf (Lumda) nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Allendorf (Lumda)

Nicht jeder Hundehalter in Allendorf (Lumda) muss den vollen Steuersatz von 64 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Allendorf (Lumda) bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Allendorf (Lumda)

Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Allendorf (Lumda) gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 200.00 € pro Jahr — das ist das 3.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Allendorf (Lumda)

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Allendorf (Lumda) beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Allendorf (Lumda).

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Allendorf (Lumda): So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Allendorf (Lumda) sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Allendorf (Lumda) gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 34 % bietet Allendorf (Lumda) gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Hessen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen

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Hundemarke verloren in Allendorf (Lumda) – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Allendorf (Lumda) als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Allendorf (Lumda).
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Hessen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Allendorf (Lumda), müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Allendorf (Lumda) steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Allendorf (Lumda) über 64.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Allendorf (Lumda)?

Mit einem Steuersatz von 64 € pro Jahr für den Ersthund liegt Allendorf (Lumda) 26 € unter dem Durchschnitt von Hessen. Das macht Allendorf (Lumda) zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Hessen.

Im Landkreis Gießen ist Allendorf (Lumda) damit die 5.-teuerste von 18 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 60 €). Am günstigsten ist Laubach mit 45, am teuersten Staufenberg mit 96.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Allendorf (Lumda) einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (128 € statt 64 €).

Bei 4.101 Einwohnern und einer Fläche von 161 km² ist Allendorf (Lumda) als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Allendorf (Lumda)

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Allendorf (Lumda) in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Allendorf (Lumda) wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Allendorf (Lumda) zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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