Hundesteuer Ebsdorfergrundanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund90.00pro Jahr
Zweithund180.00pro Jahr
Listenhund400.00pro Jahr
vs. Ø Hessen0.00Differenz

Ersthund-Satz für Ebsdorfergrund verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Ebsdorfergrund

BehördeStadtverwaltung EbsdorfergrundSteueramt / Gemeindekasse
AdresseDreihäuser Str. 17, 35085 Ebsdorfergrund
Telefon06424 3040

Zuständiges Amt — Standort Ebsdorfergrund

Öffnungszeiten — Steueramt Ebsdorfergrund

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:00 Uhr
Dienstag08:30–12:00 Uhr
Mittwoch08:30–12:00 Uhr
Donnerstag14:00–18:00 Uhr
Freitag08:30–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Ebsdorfergrund.

Hundesteuersätze Ebsdorfergrund — Übersicht 2026

KategorieEbsdorfergrundØ HessenDifferenz
Ersthund90.0090.00 €0.00
Zweithund180.00180.00 €0.00
Listenhund / gefährl. Hund400.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Ebsdorfergrund). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Ebsdorfergrund 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Ebsdorfergrund beträgt 90 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 180 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 400 € pro Jahr.
  • Ebsdorfergrund liegt damit genau im Durchschnitt von Hessen (90 €).
  • Im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist Ebsdorfergrund die 1.-teuerste von 21 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Ebsdorfergrund in Hessen.

Wer in Ebsdorfergrund (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Ebsdorfergrundderzeit 90.00 pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Hessen.

Mit 9.097 Einwohnern auf 114 km² zählt Ebsdorfergrund zu den Kleinstadtn in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Ebsdorfergrund.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Ebsdorfergrund?

Die Hundesteuer in Ebsdorfergrund ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 90.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 180.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 400.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Ebsdorfergrund auf rund 1.170. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 90€ für Ihren Ersthund können Sie in Ebsdorfergrund nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Ebsdorfergrund

Nicht jeder Hundehalter in Ebsdorfergrund muss den vollen Steuersatz von 90 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Ebsdorfergrund bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Ebsdorfergrund

Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Ebsdorfergrund gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 400.00 € pro Jahr — das ist das 4.4-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Ebsdorfergrund

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Ebsdorfergrund beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Ebsdorfergrund.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Ebsdorfergrund: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Ebsdorfergrund sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Ebsdorfergrund gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen

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Hundemarke verloren in Ebsdorfergrund – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Ebsdorfergrund als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Ebsdorfergrund.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Hessen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Ebsdorfergrund, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Ebsdorfergrund steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Ebsdorfergrund über 90.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Ebsdorfergrund?

Mit einem Steuersatz von 90 € pro Jahr für den Ersthund liegt Ebsdorfergrund genau im Durchschnitt von Hessen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Hessen.

Im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist Ebsdorfergrund damit die 1.-teuerste von 21 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 68 €). Am günstigsten ist Steffenberg mit 50.

Ebsdorfergrund ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Ebsdorfergrund einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (180 € statt 90 €).

Bei 9.097 Einwohnern und einer Fläche von 114 km² ist Ebsdorfergrund als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Ebsdorfergrund

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Ebsdorfergrund in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Ebsdorfergrund wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Ebsdorfergrund zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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