Hundesteuer Ginsheim-Gustavsburganmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Ginsheim-Gustavsburg geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg
Zuständiges Amt — Standort Ginsheim-Gustavsburg
Hundesteuersätze Ginsheim-Gustavsburg — Übersicht 2026
| Kategorie | Ginsheim-Gustavsburg | Ø Hessen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 84,00 € | 90,00 € | -6,00 € |
| Zweithund | ca. 168,00 € | 180,00 € | -12,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 600,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Ginsheim-Gustavsburg). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Ginsheim-Gustavsburg 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg beträgt 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 168 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
- Ginsheim-Gustavsburg liegt damit 6 € unter dem Durchschnitt von Hessen (90 €).
- Im Landkreis Groß-Gerau ist Ginsheim-Gustavsburg die 9.-teuerste von 15 Gemeinden.
- Unter den 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Ginsheim-Gustavsburg den 71.-höchsten Satz (Landes-Median: 60 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg in Hessen.
Wer in Ginsheim-Gustavsburg (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Ginsheim-Gustavsburg derzeit 84,00 € pro Jahr fällig — 6 € unter dem Durchschnitt von Hessen.
Mit 17.143 Einwohnern auf 159 km² zählt Ginsheim-Gustavsburg zu den Kleinstadtn in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Ginsheim-Gustavsburg.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Ginsheim-Gustavsburg?
Die Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 84,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 168,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Ginsheim-Gustavsburg auf rund 1.092 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Ginsheim-Gustavsburg nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg
Nicht jeder Hundehalter in Ginsheim-Gustavsburg muss den vollen Steuersatz von 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Ginsheim-Gustavsburg bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Ginsheim-Gustavsburg
Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Ginsheim-Gustavsburg gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600,00 € pro Jahr — das ist das 7.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Ginsheim-Gustavsburg. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Ginsheim-Gustavsburg)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Ginsheim-Gustavsburg: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Ginsheim-Gustavsburg sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Ginsheim-Gustavsburg gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen
In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Ginsheim-Gustavsburg?
Mit einem Steuersatz von 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Ginsheim-Gustavsburg 6 € unter dem Durchschnitt von Hessen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Hessen.
Im Landkreis Groß-Gerau ist Ginsheim-Gustavsburg damit die 9.-teuerste von 15 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 82 €). Am günstigsten ist Nauheim mit 60 €, am teuersten Trebur mit 100 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Ginsheim-Gustavsburg den 71.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 83 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 60 € — Ginsheim-Gustavsburg liegt 24 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Ginsheim-Gustavsburg einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 168 € statt 84 €).
Bei 17.143 Einwohnern und einer Fläche von 159 km² ist Ginsheim-Gustavsburg als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Ginsheim-Gustavsburg
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Ginsheim-Gustavsburg in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Ginsheim-Gustavsburg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Ginsheim-Gustavsburg zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg
Wie viel Hundesteuer muss ich in Ginsheim-Gustavsburg zahlen?
Die Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg liegt bei 84,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 168,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 600,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Ginsheim-Gustavsburg?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Ginsheim-Gustavsburg anzumelden?
Zur Anmeldung in Ginsheim-Gustavsburg benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.
Gibt es in Hessen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Ginsheim-Gustavsburg?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Ginsheim-Gustavsburg bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Ginsheim-Gustavsburg oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Ginsheim-Gustavsburg ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Ginsheim-Gustavsburg erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Ginsheim-Gustavsburg?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Ginsheim-Gustavsburg fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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