Hundesteuer Ginsheim-Gustavsburganmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund73.00pro Jahr
Zweithund131.00pro Jahr
Listenhund438.00pro Jahr
vs. Ø Hessen-17.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg

BehördeStadtverwaltung Ginsheim-GustavsburgSteueramt / Gemeindekasse
AdresseSchulstraße 12, 65462 Ginsheim-Gustavsburg
Telefon06144 200

Zuständiges Amt — Standort Ginsheim-Gustavsburg

Öffnungszeiten — Steueramt Ginsheim-Gustavsburg

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Ginsheim-Gustavsburg.

Hundesteuersätze Ginsheim-Gustavsburg — Übersicht 2026

KategorieGinsheim-GustavsburgØ HessenDifferenz
Ersthund73.0090.00 €-17.00
Zweithund131.00180.00 €-49.00
Listenhund / gefährl. Hund438.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Ginsheim-Gustavsburg, Statistisches Landesamt Hessen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Ginsheim-Gustavsburg 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg beträgt 73€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 131€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 438€ pro Jahr.
  • Ginsheim-Gustavsburg liegt damit 17€ unter dem Durchschnitt von Hessen (90€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg in Hessen.

Hundehalter in Ginsheim-Gustavsburg müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Ginsheim-Gustavsburg. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.

Bei einer Bevölkerung von 17.143 Einwohnern ist Ginsheim-Gustavsburg eine von vielen Gemeinden in Hessen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Ginsheim-Gustavsburg zahlen?

In Ginsheim-Gustavsburg kostet der erste angemeldete Hund 73.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 131.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 438 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 73€ für Ihren Ersthund können Sie in Ginsheim-Gustavsburg nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg

Auch wenn die Steuer in Ginsheim-Gustavsburg bei 73.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Ginsheim-Gustavsburg zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Hessen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Ginsheim-Gustavsburg ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 438.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Ginsheim-Gustavsburg beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Ginsheim-Gustavsburg.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Ginsheim-Gustavsburg: So funktioniert es

Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Ginsheim-Gustavsburg sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Hundehaftpflichtversicherung: In Hessen kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
  • Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
  • Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Ginsheim-Gustavsburg gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Ginsheim-Gustavsburg speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Ginsheim-Gustavsburg – Was tun?

Die Steuermarke gilt in Ginsheim-Gustavsburg als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Ginsheim-Gustavsburg.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Hessen eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Ginsheim-Gustavsburg, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg über 73.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Ginsheim-Gustavsburg da?

Mit einem Steuersatz von 73€ pro Jahr für den Ersthund liegt Ginsheim-Gustavsburg 17€ unter dem Durchschnitt von Hessen. Der Steuersatz in Ginsheim-Gustavsburg bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Hessen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Ginsheim-Gustavsburg einen Aufschlag von 79% gegenüber dem Ersthund (131€ statt 73€).

Bei 17.143 Einwohnern und einer Fläche von 159 km² ist Ginsheim-Gustavsburg als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Ginsheim-Gustavsburg

Das Hundeanmeldeformular können Sie in Ginsheim-Gustavsburg häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Ginsheim-Gustavsburg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Ginsheim-Gustavsburg zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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