Hundesteuer Ginsheim-Gustavsburganmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund84.00pro Jahr
Zweithund168.00pro Jahr
Listenhund600.00pro Jahr
vs. Ø Hessen-6.00Differenz

Ersthund-Satz für Ginsheim-Gustavsburg verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

🔍 Daten falsch? Korrektur melden

Kontakt — Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg

BehördeStadtverwaltung Ginsheim-GustavsburgSteueramt / Gemeindekasse
AdresseSchulstraße 12, 65462 Ginsheim-Gustavsburg
Telefon06144 200

Zuständiges Amt — Standort Ginsheim-Gustavsburg

Öffnungszeiten — Steueramt Ginsheim-Gustavsburg

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Ginsheim-Gustavsburg.

Hundesteuersätze Ginsheim-Gustavsburg — Übersicht 2026

KategorieGinsheim-GustavsburgØ HessenDifferenz
Ersthund84.0090.00 €-6.00
Zweithund168.00180.00 €-12.00
Listenhund / gefährl. Hund600.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Ginsheim-Gustavsburg). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

Befreiungen / Ermäßigungen (Optional)
🐾Werbeplatz für Ginsheim-Gustavsburg
Ihr Unternehmen in Ginsheim-Gustavsburg

Ihr Unternehmen in Ginsheim-Gustavsburg

5,0

Hier könnte Ihre Werbung stehen — sichtbar für alle Hundebesitzer in Ginsheim-Gustavsburg. Hundeschulen, Tierärzte, Hundefriseure, Shops und mehr.

0123 456 789www.ihre-website.de
🚀 Jetzt diesen Werbeplatz in 3min buchen

Beispielwerbung · Platzhalter

Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Ginsheim-Gustavsburg 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg beträgt 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 168 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
  • Ginsheim-Gustavsburg liegt damit 6 € unter dem Durchschnitt von Hessen (90 €).
  • Im Landkreis Groß-Gerau ist Ginsheim-Gustavsburg die 9.-teuerste von 15 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg in Hessen.

Wer in Ginsheim-Gustavsburg (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Ginsheim-Gustavsburgderzeit 84.00 pro Jahr fällig — 6 € unter dem Durchschnitt von Hessen.

Mit 17.143 Einwohnern auf 159 km² zählt Ginsheim-Gustavsburg zu den Kleinstadtn in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Ginsheim-Gustavsburg.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Ginsheim-Gustavsburg?

Die Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 84.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 168.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 600.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Ginsheim-Gustavsburg auf rund 1.092. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

Partner der Redaktion

💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Ginsheim-Gustavsburg nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

HanseMerkur Krankenversicherung

* = Affiliate / Werbelink

Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg

Nicht jeder Hundehalter in Ginsheim-Gustavsburg muss den vollen Steuersatz von 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Ginsheim-Gustavsburg bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Ginsheim-Gustavsburg

Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Ginsheim-Gustavsburg gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600.00 € pro Jahr — das ist das 7.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Ginsheim-Gustavsburg beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Ginsheim-Gustavsburg.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Ginsheim-Gustavsburg: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Ginsheim-Gustavsburg sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Ginsheim-Gustavsburg gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen

* = Affiliate / Werbelink

Hundemarke verloren in Ginsheim-Gustavsburg – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Ginsheim-Gustavsburg als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Hessen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Ginsheim-Gustavsburg, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg über 84.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Ginsheim-Gustavsburg?

Mit einem Steuersatz von 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Ginsheim-Gustavsburg 6 € unter dem Durchschnitt von Hessen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Hessen.

Im Landkreis Groß-Gerau ist Ginsheim-Gustavsburg damit die 9.-teuerste von 15 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 82 €). Am günstigsten ist Nauheim mit 60, am teuersten Trebur mit 100.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Ginsheim-Gustavsburg einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (168 € statt 84 €).

Bei 17.143 Einwohnern und einer Fläche von 159 km² ist Ginsheim-Gustavsburg als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Ginsheim-Gustavsburg

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Ginsheim-Gustavsburg in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Ginsheim-Gustavsburg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Ginsheim-Gustavsburg zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Hundesteuer in der Nähe von Ginsheim-Gustavsburg

Hundeversicherungen — Top Empfehlungen 2026

Die Tarife sind beispielhaft und können je nach Hunderasse, Alter und Wohnort variieren. Es handelt sich um unverbindliche Vergleichsinformationen. Stand: 2026.
* = Affiliate / Werbelink