Hundesteuer Ginsheim-Gustavsburganmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Ginsheim-Gustavsburg verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Kontakt — Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg
Zuständiges Amt — Standort Ginsheim-Gustavsburg
Öffnungszeiten — Steueramt Ginsheim-Gustavsburg
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Dienstag | geschlossen | |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | geschlossen | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Ginsheim-Gustavsburg.
Hundesteuersätze Ginsheim-Gustavsburg — Übersicht 2026
| Kategorie | Ginsheim-Gustavsburg | Ø Hessen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 84.00 € | 90.00 € | -6.00 € |
| Zweithund | 168.00 € | 180.00 € | -12.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 600.00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Ginsheim-Gustavsburg). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Juni 2026
Hundesteuer Ginsheim-Gustavsburg 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg beträgt 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 168 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
- Ginsheim-Gustavsburg liegt damit 6 € unter dem Durchschnitt von Hessen (90 €).
- Im Landkreis Groß-Gerau ist Ginsheim-Gustavsburg die 9.-teuerste von 15 Gemeinden.
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg in Hessen.
Wer in Ginsheim-Gustavsburg (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Ginsheim-Gustavsburgderzeit 84.00 € pro Jahr fällig — 6 € unter dem Durchschnitt von Hessen.
Mit 17.143 Einwohnern auf 159 km² zählt Ginsheim-Gustavsburg zu den Kleinstadtn in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Ginsheim-Gustavsburg.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Ginsheim-Gustavsburg?
Die Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 84.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 168.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 600.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Ginsheim-Gustavsburg auf rund 1.092 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Ginsheim-Gustavsburg nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg
Nicht jeder Hundehalter in Ginsheim-Gustavsburg muss den vollen Steuersatz von 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Ginsheim-Gustavsburg bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Ginsheim-Gustavsburg
Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Ginsheim-Gustavsburg gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600.00 € pro Jahr — das ist das 7.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Ginsheim-Gustavsburg beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Ginsheim-Gustavsburg.
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Ginsheim-Gustavsburg: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Ginsheim-Gustavsburg sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Ginsheim-Gustavsburg gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen
In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen →
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Hundemarke verloren in Ginsheim-Gustavsburg – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in Ginsheim-Gustavsburg als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg.
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Hessen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Ginsheim-Gustavsburg, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg über 84.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Ginsheim-Gustavsburg?
Mit einem Steuersatz von 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Ginsheim-Gustavsburg 6 € unter dem Durchschnitt von Hessen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Hessen.
Im Landkreis Groß-Gerau ist Ginsheim-Gustavsburg damit die 9.-teuerste von 15 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 82 €). Am günstigsten ist Nauheim mit 60 €, am teuersten Trebur mit 100 €.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Ginsheim-Gustavsburg einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (168 € statt 84 €).
Bei 17.143 Einwohnern und einer Fläche von 159 km² ist Ginsheim-Gustavsburg als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Ginsheim-Gustavsburg
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Ginsheim-Gustavsburg in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Ginsheim-Gustavsburg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Ginsheim-Gustavsburg zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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