Hundesteuer Teterowanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Teterow
Zuständiges Amt — Standort Teterow
Öffnungszeiten — Steueramt Teterow
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | geschlossen | |
| Dienstag | 08:30–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 08:30–12:00 Uhr, 13:00–17:00 Uhr | |
| Freitag | geschlossen | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Teterow.
Hundesteuersätze Teterow — Übersicht 2026
| Kategorie | Teterow | Ø Mecklenburg-Vorpommern | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 43.00 € | 50.00 € | -7.00 € |
| Zweithund | 77.00 € | 100.00 € | -23.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 258.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Teterow, Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Teterow 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Teterow beträgt 43€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 77€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 258€ pro Jahr.
- Teterow liegt damit 7€ unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Teterow in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Teterow leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Teterow.
Bei einer Bevölkerung von 8.459 Einwohnern ist Teterow eine von vielen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Teterow zahlen?
Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Teterow bei 43.00 Euro. Ein Zweithund kostet 77.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 258 Euro jährlich.
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Die Kosten von 43€ für Ihren Ersthund können Sie in Teterow nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Teterow
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Teterow eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Teterow zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Mecklenburg-Vorpommern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Teterow ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 258.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Teterow
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Teterow beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Teterow.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Mecklenburg-Vorpommern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Teterow: So funktioniert es
Das Steueramt Teterow benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:
- Ihren Personalausweis
- Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung
Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Mecklenburg-Vorpommern eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Teterow gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Teterow speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Teterow – Was tun?
Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Teterow wie folgt vor:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Teterow.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Pflegehunde genießen in Mecklenburg-Vorpommern eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Teterow. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.
Ist die Hundesteuer in Teterow steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Teterow über 43.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Teterow da?
Mit einem Steuersatz von 43€ pro Jahr für den Ersthund liegt Teterow 7€ unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Steuersatz in Teterow bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Mecklenburg-Vorpommern.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Teterow einen Aufschlag von 79% gegenüber dem Ersthund (77€ statt 43€).
Bei 8.459 Einwohnern und einer Fläche von 132 km² ist Teterow als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Teterow
In Teterow stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Teterow wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Teterow zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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