Hundesteuer Neubukowanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund37,00 €pro Jahr
Zweithundca. 74,00 €pro Jahr
Listenhundca. 700,00 €pro Jahr
vs. Ø Mecklenburg-Vorpommern-13,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Neubukow aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Neubukow

BehördeStadtverwaltung NeubukowSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Rostock.

Zuständiges Amt — Standort Neubukow

Hundesteuersätze Neubukow — Übersicht 2026

KategorieNeubukowØ Mecklenburg-VorpommernDifferenz
Ersthund37,00 €50,00 €-13,00 €
Zweithundca. 74,00 €100,00 €-26,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 700,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Neubukow, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Neubukow 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Neubukow beträgt 37 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 74 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 700 € pro Jahr.
  • Neubukow liegt damit 13 € unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50 €).
  • Im Landkreis Rostock ist Neubukow die 10.-teuerste von 10 Gemeinden.
  • Unter den 46 geprüften Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hat Neubukow den 33.-höchsten Satz (Landes-Median: 47 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Neubukow in Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle: Hundesteuersatzung Neubukow (amtliches Dokument)

Wer in Neubukow (Mecklenburg-Vorpommern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Neubukow derzeit 37,00 € pro Jahr fällig — 13 € unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern.

Mit 4.019 Einwohnern auf 47 km² zählt Neubukow zu den Landgemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Neubukow.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Neubukow?

Die Hundesteuer in Neubukow ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 37,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 74,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 700,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Neubukow auf rund 481 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 37€ für Ihren Ersthund können Sie in Neubukow nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Neubukow

Nicht jeder Hundehalter in Neubukow muss den vollen Steuersatz von 37 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Neubukow bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Neubukow

Mecklenburg-Vorpommern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Neubukow gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 700,00 € pro Jahr — das ist das 18.9-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Neubukow

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Neubukow. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Neubukow)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Neubukow: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Neubukow sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Mecklenburg-Vorpommern keine landesweite Pflicht, aber dringend empfohlen
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Neubukow gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweite Versicherungspflicht — eine Hundehaftpflicht ist aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Mecklenburg-Vorpommern →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Neubukow?

Mit einem Steuersatz von 37 € pro Jahr für den Ersthund liegt Neubukow 13 € unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Landkreis Rostock ist Neubukow damit die 10.-teuerste von 10 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 48 €)..

Neubukow ist damit die günstigste Gemeinde für Hundehalter im Landkreis Rostock.

Landesweit betrachtet: Unter allen 46 geprüften Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hat Neubukow den 33.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 29 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 47 € — Neubukow liegt 10 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Neubukow einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 74 € statt 37 €).

Bei 4.019 Einwohnern und einer Fläche von 47 km² ist Neubukow als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Neubukow

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Neubukow in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Neubukow wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Neubukow zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neubukow

Wie viel Hundesteuer muss ich in Neubukow zahlen?

Die Hundesteuer in Neubukow liegt bei 37,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 74,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 700,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Neubukow?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Neubukow oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Neubukow anzumelden?

Zur Anmeldung in Neubukow benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweite Versicherungspflicht — eine Hundehaftpflicht ist aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Neubukow?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Neubukow bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Neubukow befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Neubukow oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Neubukow ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Neubukow erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Neubukow?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Neubukow fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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