Hundesteuer Pasewalkanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund43.00pro Jahr
Zweithund77.00pro Jahr
Listenhund258.00pro Jahr
vs. Ø Mecklenburg-Vorpommern-7.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Pasewalk

BehördeStadtverwaltung PasewalkSteueramt / Gemeindekasse
AdresseHaußmannstraße 85, 17309 Pasewalk
Telefon03973 2510

Zuständiges Amt — Standort Pasewalk

Öffnungszeiten — Steueramt Pasewalk

TagÖffnungszeiten
Montag09:00–12:00 Uhr
Dienstag09:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00–12:00 Uhr, 13:00–15:30 Uhr
Freitag09:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Pasewalk.

Hundesteuersätze Pasewalk — Übersicht 2026

KategoriePasewalkØ Mecklenburg-VorpommernDifferenz
Ersthund43.0050.00 €-7.00
Zweithund77.00100.00 €-23.00
Listenhund / gefährl. Hund258.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Pasewalk, Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Pasewalk 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Pasewalk beträgt 43€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 77€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 258€ pro Jahr.
  • Pasewalk liegt damit 7€ unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern.

Wer in Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.

Bei einer Bevölkerung von 9.785 Einwohnern ist Pasewalk eine von vielen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Pasewalk zahlen?

Hundehalter in Pasewalk müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 43.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 77.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 258 Euro jährlich.

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Die Kosten von 43€ für Ihren Ersthund können Sie in Pasewalk nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Pasewalk

Die Hundesteuersatzung von Pasewalk sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 43.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Pasewalk zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Mecklenburg-Vorpommern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Pasewalk ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 258.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Pasewalk

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Pasewalk beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Pasewalk.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Mecklenburg-Vorpommern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Pasewalk: So funktioniert es

Das Steueramt Pasewalk benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:

  • Ihren Personalausweis
  • Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung

Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Mecklenburg-Vorpommern eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Pasewalk gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 43% bietet Pasewalkhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Mecklenburg-Vorpommern generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Pasewalk speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Pasewalk – Was tun?

Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Pasewalk wie folgt vor:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Pasewalk.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Pflegehunde genießen in Mecklenburg-Vorpommern eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Pasewalk. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.

Ist die Hundesteuer in Pasewalk steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Pasewalk über 43.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Pasewalk da?

Mit einem Steuersatz von 43€ pro Jahr für den Ersthund liegt Pasewalk 7€ unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Steuersatz in Pasewalk bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Mecklenburg-Vorpommern.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Pasewalk einen Aufschlag von 79% gegenüber dem Ersthund (77€ statt 43€).

Bei 9.785 Einwohnern und einer Fläche von 92 km² ist Pasewalk als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Pasewalk

In Pasewalk stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Pasewalk wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Pasewalk zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Hundesteuer in der Nähe von Pasewalk

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