Hundesteuer Strasburganmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Strasburg aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Strasburg
Zuständiges Amt — Standort Strasburg
Hundesteuersätze Strasburg — Übersicht 2026
| Kategorie | Strasburg | Ø Mecklenburg-Vorpommern | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 70,00 € | 50,00 € | +20,00 € |
| Zweithund | ca. 140,00 € | 100,00 € | +40,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 700,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Strasburg, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Strasburg 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Strasburg beträgt 70 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 140 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 700 € pro Jahr.
- Strasburg liegt damit 20 € über dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50 €).
- Im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist Strasburg die 2.-teuerste von 6 Gemeinden.
- Unter den 46 geprüften Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hat Strasburg den 8.-höchsten Satz (Landes-Median: 47 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Strasburg in Mecklenburg-Vorpommern.
Wer in Strasburg (Mecklenburg-Vorpommern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Strasburg derzeit 70,00 € pro Jahr fällig — 20 € über dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern.
Mit 4.399 Einwohnern auf 137 km² zählt Strasburg zu den Landgemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Strasburg.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Strasburg?
Die Hundesteuer in Strasburg ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 70,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 140,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 700,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Strasburg auf rund 910 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 70€ für Ihren Ersthund können Sie in Strasburg nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Strasburg
Nicht jeder Hundehalter in Strasburg muss den vollen Steuersatz von 70 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Strasburg bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Strasburg
Mecklenburg-Vorpommern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Strasburg gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 700,00 € pro Jahr — das ist das 10.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Strasburg
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Strasburg. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Strasburg)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Strasburg: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Strasburg sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Mecklenburg-Vorpommern keine landesweite Pflicht, aber dringend empfohlen
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Strasburg gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweite Versicherungspflicht — eine Hundehaftpflicht ist aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Mecklenburg-Vorpommern →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Strasburg?
Mit einem Steuersatz von 70 € pro Jahr für den Ersthund liegt Strasburg 20 € über dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist Strasburg damit die 2.-teuerste von 6 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 56 €). Am günstigsten ist Ueckermünde mit 36 €, am teuersten Greifswald mit 80 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 46 geprüften Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hat Strasburg den 8.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 84 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 47 € — Strasburg liegt 23 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Strasburg einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 140 € statt 70 €).
Bei 4.399 Einwohnern und einer Fläche von 137 km² ist Strasburg als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Strasburg
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Strasburg in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Strasburg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Strasburg zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Strasburg
Wie viel Hundesteuer muss ich in Strasburg zahlen?
Die Hundesteuer in Strasburg liegt bei 70,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 140,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 700,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Strasburg?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Strasburg oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Strasburg anzumelden?
Zur Anmeldung in Strasburg benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweite Versicherungspflicht — eine Hundehaftpflicht ist aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Strasburg?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Strasburg bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Strasburg befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Strasburg oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Strasburg ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Strasburg erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Strasburg?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Strasburg fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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