Hundesteuer Strasburganmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Strasburg
Zuständiges Amt — Standort Strasburg
Öffnungszeiten — Steueramt Strasburg
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | geschlossen | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr, 13:30–17:30 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr, 13:30–16:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Strasburg.
Hundesteuersätze Strasburg — Übersicht 2026
| Kategorie | Strasburg | Ø Mecklenburg-Vorpommern | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 42.00 € | 50.00 € | -8.00 € |
| Zweithund | 76.00 € | 100.00 € | -24.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 252.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Strasburg, Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Strasburg 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Strasburg beträgt 42€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 76€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 252€ pro Jahr.
- Strasburg liegt damit 8€ unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Strasburg in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Hundeanmeldung in Strasburg ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Strasburg erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.
Bei einer Bevölkerung von 4.399 Einwohnern ist Strasburg eine von vielen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Strasburg zahlen?
Hundehalter in Strasburg müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 42.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 76.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 252 Euro jährlich.
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Die Kosten von 42€ für Ihren Ersthund können Sie in Strasburg nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Strasburg
Die Hundesteuersatzung von Strasburg sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 42.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Strasburg zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Mecklenburg-Vorpommern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Strasburg ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 252.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Strasburg
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Strasburg beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Strasburg.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Mecklenburg-Vorpommern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Strasburg: So funktioniert es
Für die Hundeanmeldung in Strasburg sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
- Haftpflichtversicherungsnachweis – in Mecklenburg-Vorpommern häufig gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Strasburg gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Strasburg speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Strasburg – Was tun?
Ist die Hundemarke verschwunden? In Strasburg sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Strasburg.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Strasburg? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Mecklenburg-Vorpommern sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.
Ist die Hundesteuer in Strasburg steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Strasburg über 42.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Strasburg da?
Mit einem Steuersatz von 42€ pro Jahr für den Ersthund liegt Strasburg 8€ unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Steuersatz in Strasburg bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Mecklenburg-Vorpommern.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Strasburg einen Aufschlag von 81% gegenüber dem Ersthund (76€ statt 42€).
Bei 4.399 Einwohnern und einer Fläche von 137 km² ist Strasburg als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Strasburg
Viele Verwaltungen, so oft auch Strasburg, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Strasburg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Strasburg zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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