Hundesteuer Kublankanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund46.00pro Jahr
Zweithund83.00pro Jahr
Listenhund276.00pro Jahr
vs. Ø Mecklenburg-Vorpommern-4.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Kublank

BehördeStadtverwaltung KublankSteueramt / Gemeindekasse

Zuständiges Amt — Standort Kublank

Öffnungszeiten — Steueramt Kublank

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Kublank über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Kublank — Übersicht 2026

KategorieKublankØ Mecklenburg-VorpommernDifferenz
Ersthund46.0050.00 €-4.00
Zweithund83.00100.00 €-17.00
Listenhund / gefährl. Hund276.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Kublank, Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Kublank 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Kublank beträgt 46€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 83€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 276€ pro Jahr.
  • Kublank liegt damit 4€ unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Kublank in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Hundeanmeldung in Kublank ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Kublank erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.

Bei einer Bevölkerung von 157 Einwohnern ist Kublank eine von vielen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Kublank zahlen?

Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Kublank bei 46.00 Euro. Ein Zweithund kostet 83.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-­lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 276 Euro jährlich.

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Die Kosten von 46€ für Ihren Ersthund können Sie in Kublank nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Kublank

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Kublank eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Kublank zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Mecklenburg-Vorpommern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Kublank ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 276.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Kublank

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Kublank beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Kublank.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Mecklenburg-Vorpommern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Kublank: So funktioniert es

Das Steueramt Kublank benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:

  • Ihren Personalausweis
  • Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung

Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Mecklenburg-Vorpommern eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Kublank gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 36% bietet Kublankhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Mecklenburg-Vorpommern generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Kublank speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Kublank – Was tun?

Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Kublank wie folgt vor:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Kublank.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Pflegehunde genießen in Mecklenburg-Vorpommern eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Kublank. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.

Ist die Hundesteuer in Kublank steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Kublank über 46.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Kublank da?

Mit einem Steuersatz von 46€ pro Jahr für den Ersthund liegt Kublank 4€ unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Steuersatz in Kublank bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Mecklenburg-Vorpommern.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Kublank einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (83€ statt 46€).

Bei 157 Einwohnern und einer Fläche von 68 km² ist Kublank als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Kublank

In Kublank stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Kublank wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Kublank zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Hundesteuer in der Nähe von Kublank

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