Hundesteuer Putbusanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Putbus
Zuständiges Amt — Standort Putbus
Öffnungszeiten — Steueramt Putbus
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | geschlossen | |
| Dienstag | 09:00–12:00 Uhr, 13:00–17:00 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 09:00–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr | |
| Freitag | 09:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Putbus.
Hundesteuersätze Putbus — Übersicht 2026
| Kategorie | Putbus | Ø Mecklenburg-Vorpommern | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 38.00 € | 50.00 € | -12.00 € |
| Zweithund | 68.00 € | 100.00 € | -32.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 228.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Putbus, Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Putbus 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Putbus beträgt 38€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 68€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 228€ pro Jahr.
- Putbus liegt damit 12€ unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Putbus in Mecklenburg-Vorpommern.
Hundehalter in Putbus müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Putbus. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.
Bei einer Bevölkerung von 4.492 Einwohnern ist Putbus eine von vielen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Putbus zahlen?
Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Putbus bei 38.00 Euro. Ein Zweithund kostet 68.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 228 Euro jährlich.
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Die Kosten von 38€ für Ihren Ersthund können Sie in Putbus nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Putbus
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Putbus eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Putbus zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Mecklenburg-Vorpommern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Putbus ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 228.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Putbus
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Putbus beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Putbus.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Mecklenburg-Vorpommern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Putbus: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Putbus sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Mecklenburg-Vorpommern kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Putbus gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Putbus speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Putbus – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Putbus als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Putbus.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Putbus, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Putbus steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Putbus über 38.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Putbus da?
Mit einem Steuersatz von 38€ pro Jahr für den Ersthund liegt Putbus 12€ unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Steuersatz in Putbus bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Mecklenburg-Vorpommern.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Putbus einen Aufschlag von 79% gegenüber dem Ersthund (68€ statt 38€).
Bei 4.492 Einwohnern und einer Fläche von 87 km² ist Putbus als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Putbus
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Putbus häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Putbus wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Putbus zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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