Hundesteuer Stralsundanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Stralsund
Zuständiges Amt — Standort Stralsund
Öffnungszeiten — Steueramt Stralsund
ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Stralsund über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.
Hundesteuersätze Stralsund — Übersicht 2026
| Kategorie | Stralsund | Ø Mecklenburg-Vorpommern | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 61.00 € | 50.00 € | +11.00 € |
| Zweithund | 110.00 € | 100.00 € | +10.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 366.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Stralsund, Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Stralsund 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Stralsund beträgt 61€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 110€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 366€ pro Jahr.
- Stralsund liegt damit 11€ über dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern.
Hundehalter in Stralsund müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Stralsund. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.
Bei einer Bevölkerung von 59.450 Einwohnern ist Stralsund eine von vielen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Stralsund zahlen?
In Stralsund kostet der erste angemeldete Hund 61.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 110.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 366 Euro jährlich.
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Die Kosten von 61€ für Ihren Ersthund können Sie in Stralsund nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Stralsund
Auch wenn die Steuer in Stralsund bei 61.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
- Diensthunde: Als Stadt mit über 59.450 Einwohnern bietet Stralsund teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Stralsund zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Mecklenburg-Vorpommern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Stralsund ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 366.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Stralsund
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Stralsund beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Stralsund.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Mecklenburg-Vorpommern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Stralsund: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Stralsund sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Mecklenburg-Vorpommern kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Stralsund gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 41% bietet Stralsundhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Mecklenburg-Vorpommern generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Stralsund speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Stralsund – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Stralsund als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Stralsund.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Stralsund, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Stralsund steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Stralsund über 61.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Stralsund da?
Mit einem Steuersatz von 61€ pro Jahr für den Ersthund liegt Stralsund 11€ über dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Steuersatz in Stralsund bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Mecklenburg-Vorpommern.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Stralsund einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (110€ statt 61€).
Bei 59.450 Einwohnern und einer Fläche von 178 km² ist Stralsund als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Stralsund
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Stralsund häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Stralsund wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Stralsund zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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