Hundesteuer Sassnitzanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund40.00pro Jahr
Zweithund72.00pro Jahr
Listenhund240.00pro Jahr
vs. Ø Mecklenburg-Vorpommern-10.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Sassnitz

BehördeStadtverwaltung SassnitzSteueramt / Gemeindekasse
AdresseHauptstraße 33, 18546 Sassnitz
Telefon038392 680

Zuständiges Amt — Standort Sassnitz

Öffnungszeiten — Steueramt Sassnitz

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Sassnitz über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Sassnitz — Übersicht 2026

KategorieSassnitzØ Mecklenburg-VorpommernDifferenz
Ersthund40.0050.00 €-10.00
Zweithund72.00100.00 €-28.00
Listenhund / gefährl. Hund240.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Sassnitz, Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Sassnitz 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Sassnitz beträgt 40€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 72€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 240€ pro Jahr.
  • Sassnitz liegt damit 10€ unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Sassnitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Sie möchten Ihren Hund in Sassnitz anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Mecklenburg-Vorpommern sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.

Bei einer Bevölkerung von 9.169 Einwohnern ist Sassnitz eine von vielen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Sassnitz zahlen?

Die Kosten für die Hundesteuer in Sassnitz richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 40.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 72.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 240 Euro jährlich.

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Die Kosten von 40€ für Ihren Ersthund können Sie in Sassnitz nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Sassnitz

In Sassnitz gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Sassnitz zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Mecklenburg-Vorpommern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Sassnitz ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 240.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Sassnitz

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Sassnitz beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Sassnitz.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Mecklenburg-Vorpommern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Sassnitz: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Sassnitz sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Mecklenburg-Vorpommern häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Sassnitz gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 40% bietet Sassnitzhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Mecklenburg-Vorpommern generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Sassnitz speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Sassnitz – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Sassnitz sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Sassnitz.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Sassnitz? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Mecklenburg-Vorpommern sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Sassnitz steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Sassnitz über 40.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Sassnitz da?

Mit einem Steuersatz von 40€ pro Jahr für den Ersthund liegt Sassnitz 10€ unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Steuersatz in Sassnitz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Mecklenburg-Vorpommern.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Sassnitz einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (72€ statt 40€).

Bei 9.169 Einwohnern und einer Fläche von 57 km² ist Sassnitz als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Sassnitz

Viele Verwaltungen, so oft auch Sassnitz, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Sassnitz wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Sassnitz zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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