Hundesteuer Bührenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund48.00pro Jahr
Zweithund78.00pro Jahr
Listenhund700.00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-24.00Differenz

Ersthund-Satz für Bühren verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Bühren

BehördeStadtverwaltung BührenSteueramt / Gemeindekasse
AdresseOberdorfstraße 5, 37127 Bühren

Zuständiges Amt — Standort Bühren

Öffnungszeiten — Steueramt Bühren

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Bühren über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Bühren — Übersicht 2026

KategorieBührenØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund48.0072.00 €-24.00
Zweithund78.00144.00 €-66.00
Listenhund / gefährl. Hund700.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Bühren). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Bühren 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Bühren beträgt 48 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 78 € pro Jahr (63 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 700 € pro Jahr.
  • Bühren liegt damit 24 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Göttingen ist Bühren die 27.-teuerste von 34 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Bühren in Niedersachsen.

Wer in Bühren (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Bührenderzeit 48.00 pro Jahr fällig — 24 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 538 Einwohnern auf 72 km² zählt Bühren zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Bühren.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Bühren?

Die Hundesteuer in Bühren ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 48.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 78.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 63 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 700.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Bühren auf rund 624. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 48€ für Ihren Ersthund können Sie in Bühren nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Bühren

Nicht jeder Hundehalter in Bühren muss den vollen Steuersatz von 48 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Bühren bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Bühren

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Bühren gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 700.00 € pro Jahr — das ist das 14.6-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Bühren

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Bühren beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Bühren.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Bühren: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Bühren sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Bühren gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 34 % bietet Bühren gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen

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Hundemarke verloren in Bühren – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Bühren als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Bühren.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Niedersachsen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Bühren, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Bühren steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Bühren über 48.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Bühren?

Mit einem Steuersatz von 48 € pro Jahr für den Ersthund liegt Bühren 24 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Bühren zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.

Im Landkreis Göttingen ist Bühren damit die 27.-teuerste von 34 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 68 €). Am günstigsten ist Krebeck mit 35, am teuersten Göttingen mit 132.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Bühren einen Aufschlag von 63 % gegenüber dem Ersthund (78 € statt 48 €).

Bei 538 Einwohnern und einer Fläche von 72 km² ist Bühren als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Bühren

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Bühren in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Bühren wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Bühren zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Hundesteuer in der Nähe von Bühren

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