Hundesteuer Rosdorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: Hybrid
Ersthund75,00 €pro Jahr
Zweithund150,00 €pro Jahr
Listenhund620,00 €pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen+3,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Rosdorf geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Rosdorf

BehördeStadtverwaltung RosdorfSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Göttingen.

Zuständiges Amt — Standort Rosdorf

Hundesteuersätze Rosdorf — Übersicht 2026

KategorieRosdorfØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund75,00 €72,00 €+3,00 €
Zweithund150,00 €144,00 €+6,00 €
Listenhund / gefährl. Hund620,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Rosdorf). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Rosdorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Rosdorf beträgt 75 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 150 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 620 € pro Jahr.
  • Rosdorf liegt damit 3 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Göttingen ist Rosdorf die 11.-teuerste von 34 Gemeinden.
  • Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Rosdorf den 116.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Rosdorf in Niedersachsen.

Wer in Rosdorf (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Rosdorf derzeit 75,00 € pro Jahr fällig — 3 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 12.310 Einwohnern auf 164 km² zählt Rosdorf zu den Kleinstadtn in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Rosdorf.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Rosdorf?

Die Hundesteuer in Rosdorf ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 75,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 150,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 620,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Rosdorf auf rund 975 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 75€ für Ihren Ersthund können Sie in Rosdorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Rosdorf

Nicht jeder Hundehalter in Rosdorf muss den vollen Steuersatz von 75 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Rosdorf bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Rosdorf

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Rosdorf gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 620,00 € pro Jahr — das ist das 8.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Rosdorf

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Rosdorf. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Rosdorf)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Rosdorf: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Rosdorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Rosdorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 38 % bietet Rosdorf gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Rosdorf?

Mit einem Steuersatz von 75 € pro Jahr für den Ersthund liegt Rosdorf 3 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Niedersachsen.

Im Landkreis Göttingen ist Rosdorf damit die 11.-teuerste von 34 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 68 €). Am günstigsten ist Krebeck mit 35 €, am teuersten Göttingen mit 132 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Rosdorf den 116.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 87 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Rosdorf liegt 27 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Rosdorf einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (150 € statt 75 €).

Bei 12.310 Einwohnern und einer Fläche von 164 km² ist Rosdorf als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Rosdorf

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Rosdorf in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Rosdorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Rosdorf zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rosdorf

Wie viel Hundesteuer muss ich in Rosdorf zahlen?

Die Hundesteuer in Rosdorf liegt bei 75,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 150,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 620,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Rosdorf?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Rosdorf oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Rosdorf anzumelden?

Zur Anmeldung in Rosdorf benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Rosdorf?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Rosdorf bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Rosdorf befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Rosdorf oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Rosdorf ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Rosdorf erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Rosdorf?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Rosdorf fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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