Hundesteuer Königslutter am Elmanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid
Ersthund108.00pro Jahr
Zweithund156.00pro Jahr
Listenhund600.00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen+36.00Differenz

Ersthund-Satz für Königslutter am Elm verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Königslutter am Elm

BehördeStadtverwaltung Königslutter am ElmSteueramt / Gemeindekasse
AdresseAm Markt 1, 38154 Königslutter
Telefon05353 9120

Zuständiges Amt — Standort Königslutter am Elm

Öffnungszeiten — Steueramt Königslutter am Elm

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr, 14:00–15:30 Uhr
Dienstag07:30–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Königslutter am Elm.

Hundesteuersätze Königslutter am Elm — Übersicht 2026

KategorieKönigslutter am ElmØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund108.0072.00 €+36.00
Zweithund156.00144.00 €+12.00
Listenhund / gefährl. Hund600.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Königslutter am Elm). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Königslutter am Elm 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Königslutter am Elm beträgt 108 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 156 € pro Jahr (44 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
  • Königslutter am Elm liegt damit 36 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Helmstedt ist Königslutter am Elm die 1.-teuerste von 22 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Königslutter am Elm in Niedersachsen.

Wer in Königslutter am Elm (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Königslutter am Elmderzeit 108.00 pro Jahr fällig — 36 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 15.860 Einwohnern auf 160 km² zählt Königslutter am Elm zu den Kleinstadtn in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Königslutter am Elm.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Königslutter am Elm?

Die Hundesteuer in Königslutter am Elm ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 108.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 156.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 44 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 600.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Königslutter am Elm auf rund 1.404. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 108€ für Ihren Ersthund können Sie in Königslutter am Elm nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Königslutter am Elm

Nicht jeder Hundehalter in Königslutter am Elm muss den vollen Steuersatz von 108 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Königslutter am Elm bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Königslutter am Elm

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Königslutter am Elm gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600.00 € pro Jahr — das ist das 5.6-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Königslutter am Elm

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Königslutter am Elm beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Königslutter am Elm.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Königslutter am Elm: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Königslutter am Elm sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Königslutter am Elm gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen

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Hundemarke verloren in Königslutter am Elm – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Königslutter am Elm als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Königslutter am Elm.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Niedersachsen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Königslutter am Elm, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Königslutter am Elm steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Königslutter am Elm über 108.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Königslutter am Elm?

Mit einem Steuersatz von 108 € pro Jahr für den Ersthund liegt Königslutter am Elm 36 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen. Damit gehört Königslutter am Elm zu den teureren Gemeinden in Niedersachsen.

Im Landkreis Helmstedt ist Königslutter am Elm damit die 1.-teuerste von 22 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 72 €). Am günstigsten ist Warberg mit 60.

Königslutter am Elm ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Landkreis Helmstedt.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Königslutter am Elm einen Aufschlag von 44 % gegenüber dem Ersthund (156 € statt 108 €).

Bei 15.860 Einwohnern und einer Fläche von 160 km² ist Königslutter am Elm als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Königslutter am Elm

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Königslutter am Elm in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Königslutter am Elm wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Königslutter am Elm zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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