Hundesteuer Jemgumanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund40,00 €pro Jahr
Zweithund65,00 €pro Jahr
Listenhund612,00 €pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-32,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Jemgum geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Jemgum

BehördeStadtverwaltung JemgumSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Leer.

Zuständiges Amt — Standort Jemgum

Hundesteuersätze Jemgum — Übersicht 2026

KategorieJemgumØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund40,00 €72,00 €-32,00 €
Zweithund65,00 €144,00 €-79,00 €
Listenhund / gefährl. Hund612,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Jemgum). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Jemgum 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Jemgum beträgt 40 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 65 € pro Jahr (63 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 612 € pro Jahr.
  • Jemgum liegt damit 32 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Leer ist Jemgum die 15.-teuerste von 19 Gemeinden.
  • Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Jemgum den 635.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Jemgum in Niedersachsen.

Wer in Jemgum (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Jemgum derzeit 40,00 € pro Jahr fällig — 32 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 3.624 Einwohnern auf 103 km² zählt Jemgum zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Jemgum.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Jemgum?

Die Hundesteuer in Jemgum ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 40,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 65,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 63 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Jemgum auf rund 520 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 40€ für Ihren Ersthund können Sie in Jemgum nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Jemgum

Nicht jeder Hundehalter in Jemgum muss den vollen Steuersatz von 40 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Jemgum bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Jemgum

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Jemgum gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 612,00 € pro Jahr — das ist das 15.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Jemgum

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Jemgum. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Jemgum)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Jemgum: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Jemgum sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Jemgum gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 38 % bietet Jemgum gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Jemgum?

Mit einem Steuersatz von 40 € pro Jahr für den Ersthund liegt Jemgum 32 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Jemgum zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.

Im Landkreis Leer ist Jemgum damit die 15.-teuerste von 19 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 48 €). Am günstigsten ist Nortmoor mit 30 €, am teuersten Borkum mit 80 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Jemgum den 635.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 30 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Jemgum liegt 8 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Jemgum einen Aufschlag von 63 % gegenüber dem Ersthund (65 € statt 40 €).

Bei 3.624 Einwohnern und einer Fläche von 103 km² ist Jemgum als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Jemgum

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Jemgum in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Jemgum wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Jemgum zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Jemgum

Wie viel Hundesteuer muss ich in Jemgum zahlen?

Die Hundesteuer in Jemgum liegt bei 40,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 65,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 612,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Jemgum?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Jemgum oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Jemgum anzumelden?

Zur Anmeldung in Jemgum benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Jemgum?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Jemgum bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Jemgum befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Jemgum oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Jemgum ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Jemgum erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Jemgum?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Jemgum fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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