Hundesteuer Moormerlandanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid
Ersthund64.00pro Jahr
Zweithund115.00pro Jahr
Listenhund384.00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-8.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Moormerland

BehördeStadtverwaltung MoormerlandSteueramt / Gemeindekasse
AdresseTheodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland
Telefon04954 8010

Zuständiges Amt — Standort Moormerland

Öffnungszeiten — Steueramt Moormerland

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–17:00 Uhr
Dienstag08:30–17:00 Uhr
Mittwoch08:30–12:30 Uhr
Donnerstag08:30–17:00 Uhr
Freitag08:30–12:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Moormerland.

Hundesteuersätze Moormerland — Übersicht 2026

KategorieMoormerlandØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund64.0072.00 €-8.00
Zweithund115.00144.00 €-29.00
Listenhund / gefährl. Hund384.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Moormerland, Statistisches Landesamt Niedersachsen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Moormerland 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Moormerland beträgt 64€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 115€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 384€ pro Jahr.
  • Moormerland liegt damit 8€ unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Moormerland in Niedersachsen.

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Moormerland leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Moormerland.

Bei einer Bevölkerung von 24.088 Einwohnern ist Moormerland eine von vielen Gemeinden in Niedersachsen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Moormerland zahlen?

In Moormerland kostet der erste angemeldete Hund 64.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 115.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 384 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 64€ für Ihren Ersthund können Sie in Moormerland nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Moormerland

Auch wenn die Steuer in Moormerland bei 64.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Moormerland zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Niedersachsen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Moormerland ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 384.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Moormerland

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Moormerland beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Moormerland.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Moormerland: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Moormerland sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Niedersachsen häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Moormerland gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Moormerland speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Moormerland – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Moormerland sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Moormerland.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Moormerland? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Niedersachsen sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Moormerland steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Moormerland über 64.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Moormerland da?

Mit einem Steuersatz von 64€ pro Jahr für den Ersthund liegt Moormerland 8€ unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Steuersatz in Moormerland bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Niedersachsen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Moormerland einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (115€ statt 64€).

Bei 24.088 Einwohnern und einer Fläche von 129 km² ist Moormerland als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Moormerland

Viele Verwaltungen, so oft auch Moormerland, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Moormerland wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Moormerland zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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