Hundesteuer Dissen am Teutoburger Waldanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid
Ersthund69.00pro Jahr
Zweithund124.00pro Jahr
Listenhund414.00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-3.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Dissen am Teutoburger Wald

BehördeStadtverwaltung Dissen am Teutoburger WaldSteueramt / Gemeindekasse
AdresseGroße Str. 33, 49201 Dissen am Teutoburger Wald
Telefon05421 3030

Zuständiges Amt — Standort Dissen am Teutoburger Wald

Öffnungszeiten — Steueramt Dissen am Teutoburger Wald

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:30 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Dienstag08:30–12:30 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:30–12:30 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitag08:30–12:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Dissen am Teutoburger Wald.

Hundesteuersätze Dissen am Teutoburger Wald — Übersicht 2026

KategorieDissen am Teutoburger WaldØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund69.0072.00 €-3.00
Zweithund124.00144.00 €-20.00
Listenhund / gefährl. Hund414.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Dissen am Teutoburger Wald, Statistisches Landesamt Niedersachsen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Dissen am Teutoburger Wald 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Dissen am Teutoburger Wald beträgt 69€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 124€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 414€ pro Jahr.
  • Dissen am Teutoburger Wald liegt damit 3€ unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Dissen am Teutoburger Wald in Niedersachsen.

Hundehalter in Dissen am Teutoburger Wald müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Dissen am Teutoburger Wald. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.

Bei einer Bevölkerung von 10.730 Einwohnern ist Dissen am Teutoburger Wald eine von vielen Gemeinden in Niedersachsen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Dissen am Teutoburger Wald zahlen?

Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Dissen am Teutoburger Wald bei 69.00 Euro. Ein Zweithund kostet 124.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-­lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 414 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 69€ für Ihren Ersthund können Sie in Dissen am Teutoburger Wald nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Dissen am Teutoburger Wald

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Dissen am Teutoburger Wald eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Dissen am Teutoburger Wald zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Niedersachsen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Dissen am Teutoburger Wald ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 414.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Dissen am Teutoburger Wald

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Dissen am Teutoburger Wald beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Dissen am Teutoburger Wald.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Dissen am Teutoburger Wald: So funktioniert es

Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Dissen am Teutoburger Wald sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Hundehaftpflichtversicherung: In Niedersachsen kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
  • Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
  • Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Dissen am Teutoburger Wald gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 41% bietet Dissen am Teutoburger Waldhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Dissen am Teutoburger Wald speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Dissen am Teutoburger Wald – Was tun?

Die Steuermarke gilt in Dissen am Teutoburger Wald als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Dissen am Teutoburger Wald.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Niedersachsen eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Dissen am Teutoburger Wald, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Dissen am Teutoburger Wald steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Dissen am Teutoburger Wald über 69.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Dissen am Teutoburger Wald da?

Mit einem Steuersatz von 69€ pro Jahr für den Ersthund liegt Dissen am Teutoburger Wald 3€ unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Steuersatz in Dissen am Teutoburger Wald bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Niedersachsen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Dissen am Teutoburger Wald einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (124€ statt 69€).

Bei 10.730 Einwohnern und einer Fläche von 203 km² ist Dissen am Teutoburger Wald als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Dissen am Teutoburger Wald

Das Hundeanmeldeformular können Sie in Dissen am Teutoburger Wald häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Dissen am Teutoburger Wald wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Dissen am Teutoburger Wald zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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