Hundesteuer Halle (Westf.)anmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund55.00pro Jahr
Zweithund110.00pro Jahr
Listenhund613.00pro Jahr
vs. Ø Nordrhein-Westfalen-41.00Differenz

Ersthund-Satz für Halle (Westf.) verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Halle (Westf.)

BehördeStadtverwaltung Halle (Westf.)Steueramt / Gemeindekasse
AdresseRavensberger Str. 1, 33790 Halle (Westfalen)
Telefon05201 1830

Zuständiges Amt — Standort Halle (Westf.)

Öffnungszeiten — Steueramt Halle (Westf.)

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–13:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Dienstag08:00–13:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Mittwoch08:00–13:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Donnerstag08:00–13:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–13:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Halle (Westf.).

Hundesteuersätze Halle (Westf.) — Übersicht 2026

KategorieHalle (Westf.)Ø Nordrhein-WestfalenDifferenz
Ersthund55.0096.00 €-41.00
Zweithund110.00192.00 €-82.00
Listenhund / gefährl. Hund613.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Halle (Westf.)). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Halle (Westf.) 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Halle (Westf.) beträgt 55 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 110 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 613 € pro Jahr.
  • Halle (Westf.) liegt damit 41 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96 €).
  • Im Kreis Gütersloh ist Halle (Westf.) die 9.-teuerste von 13 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Halle (Westf.) in Nordrhein-Westfalen.

Wer in Halle (Westf.) (Nordrhein-Westfalen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Halle (Westf.)derzeit 55.00 pro Jahr fällig — 41 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen.

Mit 22.198 Einwohnern auf 88 km² zählt Halle (Westf.) zu den Mittelstadtn in Nordrhein-Westfalen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Halle (Westf.).

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Halle (Westf.)?

Die Hundesteuer in Halle (Westf.) ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 55.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 110.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 613.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Halle (Westf.) auf rund 715. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 55€ für Ihren Ersthund können Sie in Halle (Westf.) nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Halle (Westf.)

Nicht jeder Hundehalter in Halle (Westf.) muss den vollen Steuersatz von 55 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Halle (Westf.) bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Halle (Westf.)

Nordrhein-Westfalen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Halle (Westf.) gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 613.00 € pro Jahr — das ist das 11.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Halle (Westf.)

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Halle (Westf.) beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Halle (Westf.).

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Halle (Westf.): So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Halle (Westf.) sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Nordrhein-Westfalen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Halle (Westf.) gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Nordrhein-Westfalen

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Hundemarke verloren in Halle (Westf.) – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Halle (Westf.) als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Halle (Westf.).
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Nordrhein-Westfalen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Halle (Westf.), müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Halle (Westf.) steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Halle (Westf.) über 55.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Halle (Westf.)?

Mit einem Steuersatz von 55 € pro Jahr für den Ersthund liegt Halle (Westf.) 41 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Das macht Halle (Westf.) zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Nordrhein-Westfalen.

Im Kreis Gütersloh ist Halle (Westf.) damit die 9.-teuerste von 13 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 60 €). Am günstigsten ist Verl mit 25, am teuersten Gütersloh mit 120.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Halle (Westf.) einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (110 € statt 55 €).

Bei 22.198 Einwohnern und einer Fläche von 88 km² ist Halle (Westf.) als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Halle (Westf.)

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Halle (Westf.) in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Halle (Westf.) wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Halle (Westf.) zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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