Hundesteuer Einstellige Höfeanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Einstellige Höfe
Zuständiges Amt — Standort Einstellige Höfe
Öffnungszeiten — Steueramt Einstellige Höfe
ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich telefonisch unter +49 5491 274166 über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.
Hundesteuersätze Einstellige Höfe — Übersicht 2026
| Kategorie | Einstellige Höfe | Ø Niedersachsen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 72.00 € | 72.00 € | 0.00 € |
| Zweithund | 130.00 € | 144.00 € | -14.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 432.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Einstellige Höfe, Statistisches Landesamt Niedersachsen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hundesteuer-Rechner 2026
Ihr Unternehmen in Einstellige Höfe
Hier könnte Ihre Werbung stehen — sichtbar für alle Hundebesitzer in Einstellige Höfe. Hundeschulen, Tierärzte, Hundefriseure, Shops und mehr.
Beispielwerbung · Platzhalter
Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Einstellige Höfe 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Einstellige Höfe beträgt 72€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 130€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 432€ pro Jahr.
- Einstellige Höfe liegt damit genau im Durchschnitt von Niedersachsen (72€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Einstellige Höfe in Niedersachsen.
Hundehalter in Einstellige Höfe müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Einstellige Höfe. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.
Bei einer Bevölkerung von 7.843 Einwohnern ist Einstellige Höfe eine von vielen Gemeinden in Niedersachsen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Einstellige Höfe zahlen?
Die Kosten für die Hundesteuer in Einstellige Höfe richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 72.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 130.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 432 Euro jährlich.
💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!
Die Kosten von 72€ für Ihren Ersthund können Sie in Einstellige Höfe nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
* = Affiliate / Werbelink
Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Einstellige Höfe
In Einstellige Höfe gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Einstellige Höfe zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Niedersachsen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Einstellige Höfe ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 432.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Einstellige Höfe
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Einstellige Höfe beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Einstellige Höfe.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Einstellige Höfe: So funktioniert es
Das Steueramt Einstellige Höfe benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:
- Ihren Personalausweis
- Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung
Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Niedersachsen eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Einstellige Höfe gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Einstellige Höfe speziell) gesetzliche Pflicht.
* = Affiliate / Werbelink
Hundemarke verloren in Einstellige Höfe – Was tun?
Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Einstellige Höfe wie folgt vor:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Einstellige Höfe.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Pflegehunde genießen in Niedersachsen eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Einstellige Höfe. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.
Ist die Hundesteuer in Einstellige Höfe steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Einstellige Höfe über 72.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Einstellige Höfe da?
Mit einem Steuersatz von 72€ pro Jahr für den Ersthund liegt Einstellige Höfe genau im Durchschnitt von Niedersachsen. Der Steuersatz in Einstellige Höfe bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Niedersachsen.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Einstellige Höfe einen Aufschlag von 81% gegenüber dem Ersthund (130€ statt 72€).
Bei 7.843 Einwohnern und einer Fläche von 162 km² ist Einstellige Höfe als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Einstellige Höfe
In Einstellige Höfe stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Einstellige Höfe wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Einstellige Höfe zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Hundesteuer in der Nähe von Einstellige Höfe
Hundeversicherungen — Top Empfehlungen 2026
HanseMerkur Hundehaftpflicht
- ✓ Deckungssumme bis 50 Mio. €
- ✓ Keine Rasse-Ausschlüsse
- ✓ Mietsachschäden inkludiert
- ✓ Welpen automatisch mitversichert
- ✓ 24h-Schadensmeldung online
- ✓ Tägl. Kündigung möglich
HanseMerkur Hundekrankenversicherung
- ✓ Freie Tierarztwahl
- ✓ Bis zu 100% Kostenübernahme
- ✓ OP- und Behandlungskosten
- ✓ Direkte Abrechnung möglich
Die Tarife sind beispielhaft und können je nach Hunderasse, Alter und Wohnort variieren. Es handelt sich um unverbindliche Vergleichsinformationen. Stand: 2026.
* = Affiliate / Werbelink