Hundesteuer Monheim am Rheinanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Monheim am Rhein
Zuständiges Amt — Standort Monheim am Rhein
Öffnungszeiten — Steueramt Monheim am Rhein
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 09:00–19:00 Uhr | |
| Dienstag | 09:00–19:00 Uhr | |
| Mittwoch | 09:00–19:00 Uhr | |
| Donnerstag | 09:00–19:00 Uhr | |
| Freitag | 09:00–19:00 Uhr | |
| Samstag | 09:00–16:00 Uhr | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Monheim am Rhein.
Hundesteuersätze Monheim am Rhein — Übersicht 2026
| Kategorie | Monheim am Rhein | Ø Nordrhein-Westfalen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 87.00 € | 96.00 € | -9.00 € |
| Zweithund | 157.00 € | 192.00 € | -35.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 522.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Monheim am Rhein, Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Monheim am Rhein 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Monheim am Rhein beträgt 87€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 157€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 522€ pro Jahr.
- Monheim am Rhein liegt damit 9€ unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Monheim am Rhein in Nordrhein-Westfalen.
Hundehalter in Monheim am Rhein müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Monheim am Rhein. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.
Bei einer Bevölkerung von 43.524 Einwohnern ist Monheim am Rhein eine von vielen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Monheim am Rhein zahlen?
Hundehalter in Monheim am Rhein müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 87.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 157.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 522 Euro jährlich.
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Die Kosten von 87€ für Ihren Ersthund können Sie in Monheim am Rhein nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Monheim am Rhein
Die Hundesteuersatzung von Monheim am Rhein sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 87.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Monheim am Rhein zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Nordrhein-Westfalen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Monheim am Rhein ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 522.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Monheim am Rhein
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Monheim am Rhein beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Monheim am Rhein.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Monheim am Rhein: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Monheim am Rhein sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Nordrhein-Westfalen kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Monheim am Rhein gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Monheim am Rhein speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Monheim am Rhein – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Monheim am Rhein als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Monheim am Rhein.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Monheim am Rhein, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Monheim am Rhein steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Monheim am Rhein über 87.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Monheim am Rhein da?
Mit einem Steuersatz von 87€ pro Jahr für den Ersthund liegt Monheim am Rhein 9€ unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Der Steuersatz in Monheim am Rhein bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Nordrhein-Westfalen.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Monheim am Rhein einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (157€ statt 87€).
Bei 43.524 Einwohnern und einer Fläche von 158 km² ist Monheim am Rhein als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Monheim am Rhein
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Monheim am Rhein häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Monheim am Rhein wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Monheim am Rhein zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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