Hundesteuer Hildenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

📱 Steuermarke 2026: Digital⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund100.00pro Jahr
Zweithund180.00pro Jahr
Listenhund600.00pro Jahr
vs. Ø Nordrhein-Westfalen+4.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Hilden

BehördeStadtverwaltung HildenSteueramt / Gemeindekasse
AdresseAm Rathaus 1, 40721 Hilden
Telefon02103 720

Zuständiges Amt — Standort Hilden

Öffnungszeiten — Steueramt Hilden

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–16:00 Uhr
Dienstag08:00–16:00 Uhr
Mittwoch08:00–16:00 Uhr
Donnerstag08:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Hilden.

Hundesteuersätze Hilden — Übersicht 2026

KategorieHildenØ Nordrhein-WestfalenDifferenz
Ersthund100.0096.00 €+4.00
Zweithund180.00192.00 €-12.00
Listenhund / gefährl. Hund600.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Hilden, Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Hilden 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Hilden beträgt 100€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 180€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600€ pro Jahr.
  • Hilden liegt damit 4€ über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Hilden in Nordrhein-Westfalen.

Wer in Hilden (Nordrhein-Westfalen) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.

Bei einer Bevölkerung von 55.689 Einwohnern ist Hilden eine von vielen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Hilden zahlen?

Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Hilden bei 100.00 Euro. Ein Zweithund kostet 180.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-­lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 600 Euro jährlich.

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Die Kosten von 100€ für Ihren Ersthund können Sie in Hilden nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Hilden

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Hilden eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
  • Diensthunde: Als Stadt mit über 55.689 Einwohnern bietet Hilden teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Hilden zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Nordrhein-Westfalen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Hilden ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 600.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Hilden

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Hilden beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Hilden.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Hilden: So funktioniert es

Das Steueramt Hilden benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:

  • Ihren Personalausweis
  • Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung

Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Nordrhein-Westfalen eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Hilden gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Hilden speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Hilden – Was tun?

Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Hilden wie folgt vor:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Hilden.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Pflegehunde genießen in Nordrhein-Westfalen eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Hilden. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.

Ist die Hundesteuer in Hilden steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Hilden über 100.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Hilden da?

Mit einem Steuersatz von 100€ pro Jahr für den Ersthund liegt Hilden 4€ über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Der Steuersatz in Hilden bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Nordrhein-Westfalen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Hilden einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (180€ statt 100€).

Bei 55.689 Einwohnern und einer Fläche von 187 km² ist Hilden als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Hilden

In Hilden stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Hilden wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Hilden zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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