Hundesteuer Kirchhundemanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund66,00 €pro Jahr
Zweithundca. 132,00 €pro Jahr
Listenhund600,00 €pro Jahr
vs. Ø Nordrhein-Westfalen-30,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Kirchhundem geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Kirchhundem

BehördeStadtverwaltung KirchhundemSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Kreis Olpe.

Zuständiges Amt — Standort Kirchhundem

Hundesteuersätze Kirchhundem — Übersicht 2026

KategorieKirchhundemØ Nordrhein-WestfalenDifferenz
Ersthund66,00 €96,00 €-30,00 €
Zweithundca. 132,00 €192,00 €-60,00 €
Listenhund / gefährl. Hund600,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Kirchhundem). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Kirchhundem 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Kirchhundem beträgt 66 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 132 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
  • Kirchhundem liegt damit 30 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96 €).
  • Im Kreis Olpe ist Kirchhundem die 5.-teuerste von 7 Gemeinden.
  • Unter den 397 geprüften Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat Kirchhundem den 298.-höchsten Satz (Landes-Median: 84 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Kirchhundem in Nordrhein-Westfalen.

Wer in Kirchhundem (Nordrhein-Westfalen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Kirchhundem derzeit 66,00 € pro Jahr fällig — 30 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen.

Mit 11.402 Einwohnern auf 175 km² zählt Kirchhundem zu den Kleinstadtn in Nordrhein-Westfalen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Kirchhundem.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Kirchhundem?

Die Hundesteuer in Kirchhundem ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 66,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 132,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Kirchhundem auf rund 858 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 66€ für Ihren Ersthund können Sie in Kirchhundem nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Kirchhundem

Nicht jeder Hundehalter in Kirchhundem muss den vollen Steuersatz von 66 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Kirchhundem bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Kirchhundem

Nordrhein-Westfalen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Kirchhundem gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600,00 € pro Jahr — das ist das 9.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Kirchhundem

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Kirchhundem. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Kirchhundem)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Kirchhundem: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Kirchhundem sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Nordrhein-Westfalen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Kirchhundem gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 35 % bietet Kirchhundem gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Nordrhein-Westfalen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Nordrhein-Westfalen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Kirchhundem?

Mit einem Steuersatz von 66 € pro Jahr für den Ersthund liegt Kirchhundem 30 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Das macht Kirchhundem zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Nordrhein-Westfalen.

Im Kreis Olpe ist Kirchhundem damit die 5.-teuerste von 7 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 71 €). Am günstigsten ist Attendorn mit 60 €, am teuersten Drolshagen mit 85 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 397 geprüften Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat Kirchhundem den 298.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 25 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 84 € — Kirchhundem liegt 18 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Kirchhundem einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 132 € statt 66 €).

Bei 11.402 Einwohnern und einer Fläche von 175 km² ist Kirchhundem als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Kirchhundem

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Kirchhundem in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Kirchhundem wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Kirchhundem zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Kirchhundem

Wie viel Hundesteuer muss ich in Kirchhundem zahlen?

Die Hundesteuer in Kirchhundem liegt bei 66,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 132,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 600,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Kirchhundem?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Kirchhundem oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Kirchhundem anzumelden?

Zur Anmeldung in Kirchhundem benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Kirchhundem?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Kirchhundem bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Kirchhundem befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Kirchhundem oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Kirchhundem ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Kirchhundem erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Kirchhundem?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Kirchhundem fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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