Hundesteuer Lennestadtanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund93.00pro Jahr
Zweithund167.00pro Jahr
Listenhund558.00pro Jahr
vs. Ø Nordrhein-Westfalen-3.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Lennestadt

BehördeStadtverwaltung LennestadtSteueramt / Gemeindekasse
AdresseHelmut-Kumpf-Straße 25, 57368 Lennestadt
Telefon02723 6080

Zuständiges Amt — Standort Lennestadt

Öffnungszeiten — Steueramt Lennestadt

TagÖffnungszeiten
Montag07:30–16:30 Uhr
Dienstag07:30–16:30 Uhr
Mittwoch07:30–16:30 Uhr
Donnerstag07:30–17:30 Uhr
Freitag07:30–16:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Lennestadt.

Hundesteuersätze Lennestadt — Übersicht 2026

KategorieLennestadtØ Nordrhein-WestfalenDifferenz
Ersthund93.0096.00 €-3.00
Zweithund167.00192.00 €-25.00
Listenhund / gefährl. Hund558.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Lennestadt, Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Lennestadt 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Lennestadt beträgt 93€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 167€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 558€ pro Jahr.
  • Lennestadt liegt damit 3€ unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Lennestadt in Nordrhein-Westfalen.

Sie möchten Ihren Hund in Lennestadt anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Nordrhein-Westfalen sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.

Bei einer Bevölkerung von 25.275 Einwohnern ist Lennestadt eine von vielen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Lennestadt zahlen?

In Lennestadt kostet der erste angemeldete Hund 93.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 167.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 558 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 93€ für Ihren Ersthund können Sie in Lennestadt nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Lennestadt

Auch wenn die Steuer in Lennestadt bei 93.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Lennestadt zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Nordrhein-Westfalen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Lennestadt ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 558.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Lennestadt

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Lennestadt beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Lennestadt.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Lennestadt: So funktioniert es

Das Steueramt Lennestadt benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:

  • Ihren Personalausweis
  • Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung

Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Nordrhein-Westfalen eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Lennestadt gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 42% bietet Lennestadthervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Nordrhein-Westfalen generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Lennestadt speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Lennestadt – Was tun?

Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Lennestadt wie folgt vor:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Lennestadt.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Pflegehunde genießen in Nordrhein-Westfalen eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Lennestadt. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.

Ist die Hundesteuer in Lennestadt steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Lennestadt über 93.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Lennestadt da?

Mit einem Steuersatz von 93€ pro Jahr für den Ersthund liegt Lennestadt 3€ unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Der Steuersatz in Lennestadt bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Nordrhein-Westfalen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Lennestadt einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (167€ statt 93€).

Bei 25.275 Einwohnern und einer Fläche von 61 km² ist Lennestadt als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Lennestadt

In Lennestadt stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Lennestadt wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Lennestadt zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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