Hundesteuer Lennestadtanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund72.00pro Jahr
Zweithund144.00pro Jahr
Listenhund600.00pro Jahr
vs. Ø Nordrhein-Westfalen-24.00Differenz

Ersthund-Satz für Lennestadt verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Lennestadt

BehördeStadtverwaltung LennestadtSteueramt / Gemeindekasse
AdresseHelmut-Kumpf-Straße 25, 57368 Lennestadt
Telefon02723 6080

Zuständiges Amt — Standort Lennestadt

Öffnungszeiten — Steueramt Lennestadt

TagÖffnungszeiten
Montag07:30–16:30 Uhr
Dienstag07:30–16:30 Uhr
Mittwoch07:30–16:30 Uhr
Donnerstag07:30–17:30 Uhr
Freitag07:30–16:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Lennestadt.

Hundesteuersätze Lennestadt — Übersicht 2026

KategorieLennestadtØ Nordrhein-WestfalenDifferenz
Ersthund72.0096.00 €-24.00
Zweithund144.00192.00 €-48.00
Listenhund / gefährl. Hund600.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Lennestadt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Lennestadt 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Lennestadt beträgt 72 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 144 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
  • Lennestadt liegt damit 24 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96 €).
  • Im Kreis Olpe ist Lennestadt die 4.-teuerste von 7 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Lennestadt in Nordrhein-Westfalen.

Wer in Lennestadt (Nordrhein-Westfalen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Lennestadtderzeit 72.00 pro Jahr fällig — 24 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen.

Mit 25.275 Einwohnern auf 61 km² zählt Lennestadt zu den Mittelstadtn in Nordrhein-Westfalen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Lennestadt.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Lennestadt?

Die Hundesteuer in Lennestadt ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 72.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 144.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 600.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Lennestadt auf rund 936. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 72€ für Ihren Ersthund können Sie in Lennestadt nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Lennestadt

Nicht jeder Hundehalter in Lennestadt muss den vollen Steuersatz von 72 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Lennestadt bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Lennestadt

Nordrhein-Westfalen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Lennestadt gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600.00 € pro Jahr — das ist das 8.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Lennestadt

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Lennestadt beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Lennestadt.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Lennestadt: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Lennestadt sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Nordrhein-Westfalen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Lennestadt gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 42 % bietet Lennestadt gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Nordrhein-Westfalen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Nordrhein-Westfalen

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Hundemarke verloren in Lennestadt – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Lennestadt als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Lennestadt.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Nordrhein-Westfalen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Lennestadt, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Lennestadt steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Lennestadt über 72.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Lennestadt?

Mit einem Steuersatz von 72 € pro Jahr für den Ersthund liegt Lennestadt 24 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Das macht Lennestadt zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Nordrhein-Westfalen.

Im Kreis Olpe ist Lennestadt damit die 4.-teuerste von 7 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 71 €). Am günstigsten ist Attendorn mit 60, am teuersten Drolshagen mit 85.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Lennestadt einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (144 € statt 72 €).

Bei 25.275 Einwohnern und einer Fläche von 61 km² ist Lennestadt als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Lennestadt

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Lennestadt in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Lennestadt wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Lennestadt zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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