Hundesteuer Obersteinebachanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund61.00pro Jahr
Zweithund110.00pro Jahr
Listenhund366.00pro Jahr
vs. Ø Rheinland-Pfalz-23.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Obersteinebach

BehördeStadtverwaltung ObersteinebachSteueramt / Gemeindekasse
AdresseAm Sonnenhang 8, 57632 Flammersfeld
Telefon02685 8110

Zuständiges Amt — Standort Obersteinebach

Öffnungszeiten — Steueramt Obersteinebach

TagÖffnungszeiten
Montaggeschlossen
Dienstaggeschlossen
Mittwoch15:00–20:00 Uhr
Donnerstag15:00–20:00 Uhr
Freitag15:00–20:00 Uhr
Samstag14:00–21:00 Uhr
Sonntag11:00–21:00 Uhr

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Obersteinebach.

Hundesteuersätze Obersteinebach — Übersicht 2026

KategorieObersteinebachØ Rheinland-PfalzDifferenz
Ersthund61.0084.00 €-23.00
Zweithund110.00168.00 €-58.00
Listenhund / gefährl. Hund366.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Obersteinebach, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Obersteinebach 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Obersteinebach beträgt 61€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 110€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 366€ pro Jahr.
  • Obersteinebach liegt damit 23€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (84€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Obersteinebach in Rheinland-Pfalz.

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Obersteinebach leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Obersteinebach.

Bei einer Bevölkerung von 241 Einwohnern ist Obersteinebach eine von vielen Gemeinden in Rheinland-Pfalz, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Obersteinebach zahlen?

Die Kosten für die Hundesteuer in Obersteinebach richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 61.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 110.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 366 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 61€ für Ihren Ersthund können Sie in Obersteinebach nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Obersteinebach

In Obersteinebach gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Obersteinebach zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Rheinland-Pfalz als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Obersteinebach ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 366.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Obersteinebach

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Obersteinebach beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Obersteinebach.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Rheinland-Pfalz drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Obersteinebach: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Obersteinebach sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Rheinland-Pfalz häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Obersteinebach gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Obersteinebach speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Obersteinebach – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Obersteinebach sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Obersteinebach.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Obersteinebach? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Rheinland-Pfalz sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Obersteinebach steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Obersteinebach über 61.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Obersteinebach da?

Mit einem Steuersatz von 61€ pro Jahr für den Ersthund liegt Obersteinebach 23€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz. Das macht Obersteinebach zu einer der günstigeren Gemeinden für Hundehalter in Rheinland-Pfalz.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Obersteinebach einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (110€ statt 61€).

Bei 241 Einwohnern und einer Fläche von 32 km² ist Obersteinebach als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Obersteinebach

Viele Verwaltungen, so oft auch Obersteinebach, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Obersteinebach wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Obersteinebach zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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