Hundesteuer Bobenheim-Roxheimanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund84,00 €pro Jahr
Zweithundca. 168,00 €pro Jahr
Listenhundca. 600,00 €pro Jahr
vs. Ø Rheinland-Pfalz0,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Bobenheim-Roxheim geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Bobenheim-Roxheim

BehördeStadtverwaltung Bobenheim-RoxheimSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Rhein-Pfalz-Kreis.

Zuständiges Amt — Standort Bobenheim-Roxheim

Hundesteuersätze Bobenheim-Roxheim — Übersicht 2026

KategorieBobenheim-RoxheimØ Rheinland-PfalzDifferenz
Ersthund84,00 €84,00 €0,00 €
Zweithundca. 168,00 €168,00 €0,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 600,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Bobenheim-Roxheim). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Bobenheim-Roxheim 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Bobenheim-Roxheim beträgt 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 168 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Bobenheim-Roxheim liegt damit genau im Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (84 €).
  • Im Rhein-Pfalz-Kreis ist Bobenheim-Roxheim die 1.-teuerste von 5 Gemeinden.
  • Unter den 86 geprüften Gemeinden in Rheinland-Pfalz hat Bobenheim-Roxheim den 44.-höchsten Satz (Landes-Median: 84 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Bobenheim-Roxheim in Rheinland-Pfalz.

Wer in Bobenheim-Roxheim (Rheinland-Pfalz) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Bobenheim-Roxheim derzeit 84,00 € pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Rheinland-Pfalz.

Mit 10.157 Einwohnern auf 115 km² zählt Bobenheim-Roxheim zu den Kleinstadtn in Rheinland-Pfalz. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Bobenheim-Roxheim.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Bobenheim-Roxheim?

Die Hundesteuer in Bobenheim-Roxheim ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 84,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 168,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Bobenheim-Roxheim auf rund 1.092 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Bobenheim-Roxheim nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Bobenheim-Roxheim

Nicht jeder Hundehalter in Bobenheim-Roxheim muss den vollen Steuersatz von 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Bobenheim-Roxheim bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Bobenheim-Roxheim

Rheinland-Pfalz führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Bobenheim-Roxheim gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 7.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Bobenheim-Roxheim

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Bobenheim-Roxheim. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Bobenheim-Roxheim)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Bobenheim-Roxheim: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Bobenheim-Roxheim sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Rheinland-Pfalz für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Bobenheim-Roxheim gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 31 % bietet Bobenheim-Roxheim gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Rheinland-Pfalz verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Rheinland-Pfalz →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Bobenheim-Roxheim?

Mit einem Steuersatz von 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Bobenheim-Roxheim genau im Durchschnitt von Rheinland-Pfalz. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Rheinland-Pfalz.

Im Rhein-Pfalz-Kreis ist Bobenheim-Roxheim damit die 1.-teuerste von 5 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 72 €). Am günstigsten ist Mutterstadt mit 54 €.

Bobenheim-Roxheim ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im Rhein-Pfalz-Kreis.

Landesweit betrachtet: Unter allen 86 geprüften Gemeinden in Rheinland-Pfalz hat Bobenheim-Roxheim den 44.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 49 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 84 € — Bobenheim-Roxheim liegt exakt auf dem Median.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Bobenheim-Roxheim einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 168 € statt 84 €).

Bei 10.157 Einwohnern und einer Fläche von 115 km² ist Bobenheim-Roxheim als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Bobenheim-Roxheim

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Bobenheim-Roxheim in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Bobenheim-Roxheim wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Bobenheim-Roxheim zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bobenheim-Roxheim

Wie viel Hundesteuer muss ich in Bobenheim-Roxheim zahlen?

Die Hundesteuer in Bobenheim-Roxheim liegt bei 84,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 168,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Bobenheim-Roxheim?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Bobenheim-Roxheim oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Bobenheim-Roxheim anzumelden?

Zur Anmeldung in Bobenheim-Roxheim benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Rheinland-Pfalz eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Rheinland-Pfalz Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Bobenheim-Roxheim?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Bobenheim-Roxheim bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Bobenheim-Roxheim befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Bobenheim-Roxheim oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Bobenheim-Roxheim ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Bobenheim-Roxheim erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Bobenheim-Roxheim?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Bobenheim-Roxheim fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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