Hundesteuer Bobenheim-Roxheimanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund84.00pro Jahr
Zweithund168.00pro Jahr
Listenhund600.00pro Jahr
vs. Ø Rheinland-Pfalz0.00Differenz

Ersthund-Satz für Bobenheim-Roxheim verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Bobenheim-Roxheim

BehördeStadtverwaltung Bobenheim-RoxheimSteueramt / Gemeindekasse
AdresseRathausplatz 1, 67240 Bobenheim-Roxheim
Telefon06239 9390

Zuständiges Amt — Standort Bobenheim-Roxheim

Öffnungszeiten — Steueramt Bobenheim-Roxheim

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 Uhr, 14:00–17:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Bobenheim-Roxheim.

Hundesteuersätze Bobenheim-Roxheim — Übersicht 2026

KategorieBobenheim-RoxheimØ Rheinland-PfalzDifferenz
Ersthund84.0084.00 €0.00
Zweithund168.00168.00 €0.00
Listenhund / gefährl. Hund600.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Bobenheim-Roxheim). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Bobenheim-Roxheim 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Bobenheim-Roxheim beträgt 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 168 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
  • Bobenheim-Roxheim liegt damit genau im Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (84 €).
  • Im Rhein-Pfalz-Kreis ist Bobenheim-Roxheim die 1.-teuerste von 5 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Bobenheim-Roxheim in Rheinland-Pfalz.

Wer in Bobenheim-Roxheim (Rheinland-Pfalz) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Bobenheim-Roxheimderzeit 84.00 pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Rheinland-Pfalz.

Mit 10.157 Einwohnern auf 115 km² zählt Bobenheim-Roxheim zu den Kleinstadtn in Rheinland-Pfalz. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Bobenheim-Roxheim.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Bobenheim-Roxheim?

Die Hundesteuer in Bobenheim-Roxheim ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 84.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 168.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 600.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Bobenheim-Roxheim auf rund 1.092. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Bobenheim-Roxheim nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Bobenheim-Roxheim

Nicht jeder Hundehalter in Bobenheim-Roxheim muss den vollen Steuersatz von 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Bobenheim-Roxheim bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Bobenheim-Roxheim

Rheinland-Pfalz führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Bobenheim-Roxheim gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600.00 € pro Jahr — das ist das 7.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Bobenheim-Roxheim

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Bobenheim-Roxheim beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Bobenheim-Roxheim.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Rheinland-Pfalz drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Bobenheim-Roxheim: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Bobenheim-Roxheim sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Rheinland-Pfalz kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Bobenheim-Roxheim gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 31 % bietet Bobenheim-Roxheim gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Rheinland-Pfalz verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Rheinland-Pfalz

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Hundemarke verloren in Bobenheim-Roxheim – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Bobenheim-Roxheim als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Bobenheim-Roxheim.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Rheinland-Pfalz meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Bobenheim-Roxheim, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Bobenheim-Roxheim steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Bobenheim-Roxheim über 84.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Bobenheim-Roxheim?

Mit einem Steuersatz von 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Bobenheim-Roxheim genau im Durchschnitt von Rheinland-Pfalz. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Rheinland-Pfalz.

Im Rhein-Pfalz-Kreis ist Bobenheim-Roxheim damit die 1.-teuerste von 5 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 72 €). Am günstigsten ist Mutterstadt mit 54.

Bobenheim-Roxheim ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Rhein-Pfalz-Kreis.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Bobenheim-Roxheim einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (168 € statt 84 €).

Bei 10.157 Einwohnern und einer Fläche von 115 km² ist Bobenheim-Roxheim als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Bobenheim-Roxheim

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Bobenheim-Roxheim in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Bobenheim-Roxheim wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Bobenheim-Roxheim zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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