Hundesteuer Frankenthalanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Frankenthal geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Frankenthal
Zuständiges Amt — Standort Frankenthal
Hundesteuersätze Frankenthal — Übersicht 2026
| Kategorie | Frankenthal | Ø Rheinland-Pfalz | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 132,00 € | 84,00 € | +48,00 € |
| Zweithund | ca. 264,00 € | 168,00 € | +96,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 600,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Frankenthal). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hundesteuer-Rechner 2026
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Frankenthal 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Frankenthal beträgt 132 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 264 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
- Frankenthal liegt damit 48 € über dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (84 €).
- Im Rheinland-Pfalz ist Frankenthal die 5.-teuerste von 703 Gemeinden.
- Unter den 86 geprüften Gemeinden in Rheinland-Pfalz hat Frankenthal den 6.-höchsten Satz (Landes-Median: 84 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Frankenthal in Rheinland-Pfalz.
Wer in Frankenthal (Rheinland-Pfalz) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Frankenthal derzeit 132,00 € pro Jahr fällig — 48 € über dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz.
Mit 49.122 Einwohnern auf 128 km² zählt Frankenthal zu den Mittelstadtn in Rheinland-Pfalz. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Frankenthal.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Frankenthal?
Die Hundesteuer in Frankenthal ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 132,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 264,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Frankenthal auf rund 1.716 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 132€ für Ihren Ersthund können Sie in Frankenthal nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Frankenthal
Nicht jeder Hundehalter in Frankenthal muss den vollen Steuersatz von 132 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Frankenthal bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Frankenthal
Rheinland-Pfalz führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Frankenthal gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 4.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Frankenthal
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Frankenthal. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Frankenthal)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Frankenthal: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Frankenthal sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Rheinland-Pfalz für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Frankenthal gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Rheinland-Pfalz →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Frankenthal?
Mit einem Steuersatz von 132 € pro Jahr für den Ersthund liegt Frankenthal 48 € über dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz. Damit gehört Frankenthal zu den teureren Gemeinden in Rheinland-Pfalz.
Im Rheinland-Pfalz ist Frankenthal damit die 5.-teuerste von 703 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 84 €). Am günstigsten ist Neustadt (Wied) mit 30 €, am teuersten Mainz mit 186 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 86 geprüften Gemeinden in Rheinland-Pfalz hat Frankenthal den 6.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 94 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 84 € — Frankenthal liegt 48 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Frankenthal einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 264 € statt 132 €).
Bei 49.122 Einwohnern und einer Fläche von 128 km² ist Frankenthal als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Frankenthal
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Frankenthal in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Frankenthal wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Frankenthal zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Frankenthal
Wie viel Hundesteuer muss ich in Frankenthal zahlen?
Die Hundesteuer in Frankenthal liegt bei 132,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 264,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Frankenthal?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Frankenthal oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Frankenthal anzumelden?
Zur Anmeldung in Frankenthal benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.
Gibt es in Rheinland-Pfalz eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
In Rheinland-Pfalz Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Frankenthal?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Frankenthal bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Frankenthal befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Frankenthal oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Frankenthal ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Frankenthal erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Frankenthal?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Frankenthal fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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