Hundesteuer Eppelbornanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Eppelborn
Zuständiges Amt — Standort Eppelborn
Öffnungszeiten — Steueramt Eppelborn
ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Eppelborn über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.
Hundesteuersätze Eppelborn — Übersicht 2026
| Kategorie | Eppelborn | Ø Saarland | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 93.00 € | 96.00 € | -3.00 € |
| Zweithund | 167.00 € | 192.00 € | -25.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 558.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Eppelborn, Statistisches Landesamt Saarland. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hundesteuer-Rechner 2026
Ihr Unternehmen in Eppelborn
Hier könnte Ihre Werbung stehen — sichtbar für alle Hundebesitzer in Eppelborn. Hundeschulen, Tierärzte, Hundefriseure, Shops und mehr.
Beispielwerbung · Platzhalter
Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Eppelborn 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Eppelborn beträgt 93€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 167€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 558€ pro Jahr.
- Eppelborn liegt damit 3€ unter dem Durchschnitt von Saarland (96€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Eppelborn in Saarland.
Wer in Eppelborn (Saarland) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.
Bei einer Bevölkerung von 16.507 Einwohnern ist Eppelborn eine von vielen Gemeinden in Saarland, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Eppelborn zahlen?
Die Kosten für die Hundesteuer in Eppelborn richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 93.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 167.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 558 Euro jährlich.
💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!
Die Kosten von 93€ für Ihren Ersthund können Sie in Eppelborn nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
* = Affiliate / Werbelink
Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Eppelborn
In Eppelborn gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Eppelborn zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Saarland als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Eppelborn ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 558.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Eppelborn
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Eppelborn beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Eppelborn.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Saarland drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Eppelborn: So funktioniert es
Das Steueramt Eppelborn benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:
- Ihren Personalausweis
- Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung
Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Saarland eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Eppelborn gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Saarland
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Eppelborn speziell) gesetzliche Pflicht.
* = Affiliate / Werbelink
Hundemarke verloren in Eppelborn – Was tun?
Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Eppelborn wie folgt vor:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Eppelborn.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Pflegehunde genießen in Saarland eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Eppelborn. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.
Ist die Hundesteuer in Eppelborn steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Eppelborn über 93.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Eppelborn da?
Mit einem Steuersatz von 93€ pro Jahr für den Ersthund liegt Eppelborn 3€ unter dem Durchschnitt von Saarland. Der Steuersatz in Eppelborn bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Saarland.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Eppelborn einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (167€ statt 93€).
Bei 16.507 Einwohnern und einer Fläche von 181 km² ist Eppelborn als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Eppelborn
In Eppelborn stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Eppelborn wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Eppelborn zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Hundesteuer in der Nähe von Eppelborn
Hundeversicherungen — Top Empfehlungen 2026
HanseMerkur Hundehaftpflicht
- ✓ Deckungssumme bis 50 Mio. €
- ✓ Keine Rasse-Ausschlüsse
- ✓ Mietsachschäden inkludiert
- ✓ Welpen automatisch mitversichert
- ✓ 24h-Schadensmeldung online
- ✓ Tägl. Kündigung möglich
HanseMerkur Hundekrankenversicherung
- ✓ Freie Tierarztwahl
- ✓ Bis zu 100% Kostenübernahme
- ✓ OP- und Behandlungskosten
- ✓ Direkte Abrechnung möglich
Die Tarife sind beispielhaft und können je nach Hunderasse, Alter und Wohnort variieren. Es handelt sich um unverbindliche Vergleichsinformationen. Stand: 2026.
* = Affiliate / Werbelink