Hundesteuer Marpingenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund112.00pro Jahr
Zweithund202.00pro Jahr
Listenhund672.00pro Jahr
vs. Ø Saarland+16.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Marpingen

BehördeStadtverwaltung MarpingenSteueramt / Gemeindekasse
AdresseUrexweilerstraße 11, 66646 Marpingen

Zuständiges Amt — Standort Marpingen

Öffnungszeiten — Steueramt Marpingen

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:00 Uhr, 13:30–15:30 Uhr
Dienstag08:30–12:00 Uhr, 13:30–18:00 Uhr
Mittwoch08:30–12:00 Uhr
Donnerstag08:30–12:00 Uhr, 13:30–15:30 Uhr
Freitag08:30–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntag24 Stunden geöffnet

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Marpingen.

Hundesteuersätze Marpingen — Übersicht 2026

KategorieMarpingenØ SaarlandDifferenz
Ersthund112.0096.00 €+16.00
Zweithund202.00192.00 €+10.00
Listenhund / gefährl. Hund672.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Marpingen, Statistisches Landesamt Saarland. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Marpingen 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Marpingen beträgt 112€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 202€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 672€ pro Jahr.
  • Marpingen liegt damit 16€ über dem Durchschnitt von Saarland (96€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Marpingen in Saarland.

Sie möchten Ihren Hund in Marpingen anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Saarland sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.

Bei einer Bevölkerung von 10.002 Einwohnern ist Marpingen eine von vielen Gemeinden in Saarland, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Marpingen zahlen?

Hundehalter in Marpingen müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 112.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 202.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 672 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 112€ für Ihren Ersthund können Sie in Marpingen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Marpingen

Die Hundesteuersatzung von Marpingen sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 112.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Marpingen zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Saarland als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Marpingen ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 672.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Marpingen

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Marpingen beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Marpingen.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Saarland drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Marpingen: So funktioniert es

Das Steueramt Marpingen benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:

  • Ihren Personalausweis
  • Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung

Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Saarland eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Marpingen gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Saarland

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Marpingen speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Marpingen – Was tun?

Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Marpingen wie folgt vor:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Marpingen.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Pflegehunde genießen in Saarland eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Marpingen. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.

Ist die Hundesteuer in Marpingen steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Marpingen über 112.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Marpingen da?

Mit einem Steuersatz von 112€ pro Jahr für den Ersthund liegt Marpingen 16€ über dem Durchschnitt von Saarland. Der Steuersatz in Marpingen bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Saarland.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Marpingen einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (202€ statt 112€).

Bei 10.002 Einwohnern und einer Fläche von 115 km² ist Marpingen als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Marpingen

In Marpingen stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Marpingen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Marpingen zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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