Hundesteuer Püttlingenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Püttlingen
Zuständiges Amt — Standort Püttlingen
Öffnungszeiten — Steueramt Püttlingen
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 09:00–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 09:00–12:00 Uhr, 13:30–17:30 Uhr | |
| Mittwoch | 09:00–12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 09:00–12:00 Uhr, 13:30–15:30 Uhr | |
| Freitag | 09:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Püttlingen.
Hundesteuersätze Püttlingen — Übersicht 2026
| Kategorie | Püttlingen | Ø Saarland | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 97.00 € | 96.00 € | +1.00 € |
| Zweithund | 175.00 € | 192.00 € | -17.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 582.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Püttlingen, Statistisches Landesamt Saarland. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Püttlingen 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Püttlingen beträgt 97€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 175€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 582€ pro Jahr.
- Püttlingen liegt damit 1€ über dem Durchschnitt von Saarland (96€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Püttlingen in Saarland.
Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Püttlingen leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Püttlingen.
Bei einer Bevölkerung von 18.243 Einwohnern ist Püttlingen eine von vielen Gemeinden in Saarland, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Püttlingen zahlen?
Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Püttlingen bei 97.00 Euro. Ein Zweithund kostet 175.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 582 Euro jährlich.
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Die Kosten von 97€ für Ihren Ersthund können Sie in Püttlingen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Püttlingen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Püttlingen eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Püttlingen zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Saarland als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Püttlingen ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 582.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Püttlingen
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Püttlingen beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Püttlingen.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Saarland drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Püttlingen: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Püttlingen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Saarland kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Püttlingen gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 35% bietet Püttlingenhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Saarland generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Saarland
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Püttlingen speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Püttlingen – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Püttlingen als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Püttlingen.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Saarland eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Püttlingen, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Püttlingen steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Püttlingen über 97.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Püttlingen da?
Mit einem Steuersatz von 97€ pro Jahr für den Ersthund liegt Püttlingen 1€ über dem Durchschnitt von Saarland. Der Steuersatz in Püttlingen bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Saarland.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Püttlingen einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (175€ statt 97€).
Bei 18.243 Einwohnern und einer Fläche von 120 km² ist Püttlingen als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Püttlingen
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Püttlingen häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Püttlingen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Püttlingen zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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