Hundesteuer Ensdorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund75,00 €pro Jahr
Zweithundca. 150,00 €pro Jahr
Listenhundca. 600,00 €pro Jahr
vs. Ø Saarland-21,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Ensdorf geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Ensdorf

BehördeStadtverwaltung EnsdorfSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Saarlouis.

Zuständiges Amt — Standort Ensdorf

Hundesteuersätze Ensdorf — Übersicht 2026

KategorieEnsdorfØ SaarlandDifferenz
Ersthund75,00 €96,00 €-21,00 €
Zweithundca. 150,00 €192,00 €-42,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 600,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Ensdorf). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Ensdorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Ensdorf beträgt 75 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 150 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Ensdorf liegt damit 21 € unter dem Durchschnitt von Saarland (96 €).
  • Im Landkreis Saarlouis ist Ensdorf die 8.-teuerste von 11 Gemeinden.
  • Unter den 28 geprüften Gemeinden in Saarland hat Ensdorf den 12.-höchsten Satz (Landes-Median: 71 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Ensdorf in Saarland.

Wer in Ensdorf (Saarland) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Ensdorf derzeit 75,00 € pro Jahr fällig — 21 € unter dem Durchschnitt von Saarland.

Mit 6.652 Einwohnern auf 205 km² zählt Ensdorf zu den Kleinstadtn in Saarland. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Ensdorf.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Ensdorf?

Die Hundesteuer in Ensdorf ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 75,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 150,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Ensdorf auf rund 975 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 75€ für Ihren Ersthund können Sie in Ensdorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Ensdorf

Nicht jeder Hundehalter in Ensdorf muss den vollen Steuersatz von 75 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Ensdorf bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Ensdorf

Saarland führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Ensdorf gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 8.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Ensdorf

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Ensdorf. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Ensdorf)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Ensdorf: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Ensdorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Saarland für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Ensdorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 39 % bietet Ensdorf gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Saarland verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Saarland

In Saarland Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Saarland →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Ensdorf?

Mit einem Steuersatz von 75 € pro Jahr für den Ersthund liegt Ensdorf 21 € unter dem Durchschnitt von Saarland. Das macht Ensdorf zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Saarland.

Im Landkreis Saarlouis ist Ensdorf damit die 8.-teuerste von 11 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 83 €). Am günstigsten ist Schmelz mit 60 €, am teuersten Bous mit 96 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 28 geprüften Gemeinden in Saarland hat Ensdorf den 12.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 59 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 71 € — Ensdorf liegt 4 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Ensdorf einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 150 € statt 75 €).

Bei 6.652 Einwohnern und einer Fläche von 205 km² ist Ensdorf als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Ensdorf

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Ensdorf in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Ensdorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Ensdorf zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ensdorf

Wie viel Hundesteuer muss ich in Ensdorf zahlen?

Die Hundesteuer in Ensdorf liegt bei 75,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 150,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Ensdorf?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Ensdorf oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Ensdorf anzumelden?

Zur Anmeldung in Ensdorf benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Saarland eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Saarland Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Ensdorf?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Ensdorf bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Ensdorf befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Ensdorf oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Ensdorf ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Ensdorf erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Ensdorf?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Ensdorf fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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