Hundesteuer Saarbrückenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Saarbrücken verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Kontakt — Stadtverwaltung Saarbrücken
Zuständiges Amt — Standort Saarbrücken
Öffnungszeiten — Steueramt Saarbrücken
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 07:30–15:00 Uhr | |
| Dienstag | 07:30–15:00 Uhr | |
| Mittwoch | 07:30–12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 07:30–18:00 Uhr | |
| Freitag | 07:30–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Saarbrücken.
Hundesteuersätze Saarbrücken — Übersicht 2026
| Kategorie | Saarbrücken | Ø Saarland | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 120.00 € | 96.00 € | +24.00 € |
| Zweithund | 240.00 € | 192.00 € | +48.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 600.00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Saarbrücken). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Juni 2026
Hundesteuer Saarbrücken 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Saarbrücken beträgt 120 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 240 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
- Saarbrücken liegt damit 24 € über dem Durchschnitt von Saarland (96 €).
- Im Regionalverband Saarbrücken ist Saarbrücken die 1.-teuerste von 9 Gemeinden.
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Stadt Saarbrücken in Saarland.
Wer in Saarbrücken (Saarland) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Saarbrückenderzeit 120.00 € pro Jahr fällig — 24 € über dem Durchschnitt von Saarland.
Mit 183.509 Einwohnern auf 41 km² zählt Saarbrücken zu den Großstadt in Saarland. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Saarbrücken.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Saarbrücken?
Die Hundesteuer in Saarbrücken ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 120.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 240.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 600.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Saarbrücken auf rund 1.560 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 120€ für Ihren Ersthund können Sie in Saarbrücken nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Saarbrücken
Nicht jeder Hundehalter in Saarbrücken muss den vollen Steuersatz von 120 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
- Diensthunde: Als Großstadt mit über 183.509 Einwohnern bietet Saarbrücken teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Saarbrücken bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Saarbrücken
Saarland führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Saarbrücken gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600.00 € pro Jahr — das ist das 5.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Saarbrücken
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Saarbrücken beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Saarbrücken.
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Saarland drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Saarbrücken: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Saarbrücken sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Saarland kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Saarbrücken gut sichtbar am Halsband tragen.
Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 4476 Einwohnern pro km² hat Saarbrücken naturgemäß eine hohe Hundepopulation. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen der Anmeldepflicht durch.
Achtung: Hundehaftpflicht in Saarland
In Saarland Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Saarland →
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Hundemarke verloren in Saarbrücken – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in Saarbrücken als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Stadt Saarbrücken.
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Saarland meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Saarbrücken, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Saarbrücken steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Saarbrücken über 120.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Saarbrücken?
Mit einem Steuersatz von 120 € pro Jahr für den Ersthund liegt Saarbrücken 24 € über dem Durchschnitt von Saarland. Damit gehört Saarbrücken zu den teureren Gemeinden in Saarland.
Im Regionalverband Saarbrücken ist Saarbrücken damit die 1.-teuerste von 9 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 91 €). Am günstigsten ist Püttlingen mit 60 €.
Saarbrücken ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Regionalverband Saarbrücken.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Saarbrücken einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (240 € statt 120 €).
Bei 183.509 Einwohnern und einer Fläche von 41 km² ist Saarbrücken als Großstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Saarbrücken
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Saarbrücken in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Saarbrücken wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Saarbrücken zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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