Hundesteuer Elversdorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund41.00pro Jahr
Zweithund74.00pro Jahr
Listenhund246.00pro Jahr
vs. Ø Sachsen-Anhalt-17.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Elversdorf

BehördeStadtverwaltung ElversdorfSteueramt / Gemeindekasse
AdresseBismarckstraße 5, 39517 Tangerhütte

Zuständiges Amt — Standort Elversdorf

Öffnungszeiten — Steueramt Elversdorf

TagÖffnungszeiten
Montaggeschlossen
Dienstag09:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr
Freitag09:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Elversdorf.

Hundesteuersätze Elversdorf — Übersicht 2026

KategorieElversdorfØ Sachsen-AnhaltDifferenz
Ersthund41.0058.00 €-17.00
Zweithund74.00116.00 €-42.00
Listenhund / gefährl. Hund246.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Elversdorf, Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Elversdorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Elversdorf beträgt 41€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 74€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 246€ pro Jahr.
  • Elversdorf liegt damit 17€ unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt (58€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Elversdorf in Sachsen-Anhalt.

Die Hundeanmeldung in Elversdorf ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Elversdorf erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.

Bei einer Bevölkerung von 4.261 Einwohnern ist Elversdorf eine von vielen Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Elversdorf zahlen?

In Elversdorf kostet der erste angemeldete Hund 41.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 74.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 246 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 41€ für Ihren Ersthund können Sie in Elversdorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Elversdorf

Auch wenn die Steuer in Elversdorf bei 41.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Elversdorf zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Sachsen-Anhalt als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Elversdorf ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 246.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Elversdorf

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Elversdorf beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Elversdorf.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Sachsen-Anhalt drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Elversdorf: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Elversdorf sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Sachsen-Anhalt häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Elversdorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Elversdorf speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Elversdorf – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Elversdorf sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Elversdorf.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Elversdorf? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Sachsen-Anhalt sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Elversdorf steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Elversdorf über 41.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Elversdorf da?

Mit einem Steuersatz von 41€ pro Jahr für den Ersthund liegt Elversdorf 17€ unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt. Der Steuersatz in Elversdorf bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Sachsen-Anhalt.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Elversdorf einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (74€ statt 41€).

Bei 4.261 Einwohnern und einer Fläche von 20 km² ist Elversdorf als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Elversdorf

Viele Verwaltungen, so oft auch Elversdorf, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Elversdorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Elversdorf zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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