Hundesteuer Nossenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund63.00pro Jahr
Zweithund113.00pro Jahr
Listenhund378.00pro Jahr
vs. Ø Sachsen+3.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Nossen

BehördeStadtverwaltung NossenSteueramt / Gemeindekasse
AdresseMarkt 31, 01683 Nossen

Zuständiges Amt — Standort Nossen

Öffnungszeiten — Steueramt Nossen

TagÖffnungszeiten
Montaggeschlossen
Dienstag09:00–12:00 Uhr, 13:30–17:30 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00–11:00 Uhr, 13:30–15:30 Uhr
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Nossen.

Hundesteuersätze Nossen — Übersicht 2026

KategorieNossenØ SachsenDifferenz
Ersthund63.0060.00 €+3.00
Zweithund113.00120.00 €-7.00
Listenhund / gefährl. Hund378.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Nossen, Statistisches Landesamt Sachsen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Nossen 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Nossen beträgt 63€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 113€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 378€ pro Jahr.
  • Nossen liegt damit 3€ über dem Durchschnitt von Sachsen (60€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Nossen in Sachsen.

Hundehalter in Nossen müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Nossen. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.

Bei einer Bevölkerung von 10.377 Einwohnern ist Nossen eine von vielen Gemeinden in Sachsen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Nossen zahlen?

Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Nossen bei 63.00 Euro. Ein Zweithund kostet 113.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-­lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 378 Euro jährlich.

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Die Kosten von 63€ für Ihren Ersthund können Sie in Nossen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Nossen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Nossen eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Nossen zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Sachsen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Nossen ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 378.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Nossen

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Nossen beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Nossen.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Sachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Nossen: So funktioniert es

Das Steueramt Nossen benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:

  • Ihren Personalausweis
  • Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung

Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Sachsen eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Nossen gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 38% bietet Nossenhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Sachsen generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Nossen speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Nossen – Was tun?

Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Nossen wie folgt vor:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Nossen.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Pflegehunde genießen in Sachsen eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Nossen. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.

Ist die Hundesteuer in Nossen steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Nossen über 63.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Nossen da?

Mit einem Steuersatz von 63€ pro Jahr für den Ersthund liegt Nossen 3€ über dem Durchschnitt von Sachsen. Der Steuersatz in Nossen bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Sachsen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Nossen einen Aufschlag von 79% gegenüber dem Ersthund (113€ statt 63€).

Bei 10.377 Einwohnern und einer Fläche von 121 km² ist Nossen als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Nossen

In Nossen stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Nossen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Nossen zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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