Hundesteuer Martensradeanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Für Martensrade liegt uns noch kein amtlich verifizierter Satz vor — angezeigt wird der Richtwert für Schleswig-Holstein. Verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde; verifizierte Werte ergänzen wir laufend.
Kontakt — Stadtverwaltung Martensrade
Zuständiges Amt — Standort Martensrade
Öffnungszeiten — Steueramt Martensrade
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–18:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–18:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–18:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–18:00 Uhr | |
| Samstag | 08:00–18:00 Uhr | |
| Sonntag | 08:00–18:00 Uhr | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Martensrade.
Hundesteuersätze Martensrade — Übersicht 2026
| Kategorie | Martensrade | Ø Schleswig-Holstein | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | ca. 80.00 € | 80.00 € | 0.00 € |
| Zweithund | ca. 160.00 € | 160.00 € | 0.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 600.00 € | — | — |
Richtwerte auf Basis des Landesniveaus Schleswig-Holstein — für Martensrade liegt noch kein verifizierter Satz vor. Verbindlich ist die kommunale Hundesteuersatzung. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hundesteuer-Rechner 2026
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Juni 2026
Hundesteuer Martensrade 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Martensrade beträgt ca. 80 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 160 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
- Martensrade liegt damit genau im Durchschnitt von Schleswig-Holstein (80 €).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Martensrade in Schleswig-Holstein.
Wer in Martensrade (Schleswig-Holstein) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Martensradederzeit ca. 80.00 € pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Schleswig-Holstein.
Mit 978 Einwohnern auf 174 km² zählt Martensrade zu den Landgemeinden in Schleswig-Holstein. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Martensrade.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Martensrade?
Die Hundesteuer in Martensrade ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: ca. 80.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 160.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 600.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Martensrade auf rund 1.040 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von ca. 80€ für Ihren Ersthund können Sie in Martensrade nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Martensrade
Nicht jeder Hundehalter in Martensrade muss den vollen Steuersatz von ca. 80 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Martensrade bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Martensrade
Schleswig-Holstein führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Martensrade gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600.00 € pro Jahr — das ist das 7.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Martensrade
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Martensrade beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Martensrade.
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Schleswig-Holstein drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Martensrade: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Martensrade sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Schleswig-Holstein kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Martensrade gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein
Ja — in Schleswig-Holstein ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Schleswig-Holstein →
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Hundemarke verloren in Martensrade – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in Martensrade als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Martensrade.
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Schleswig-Holstein meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Martensrade, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Martensrade steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Martensrade über ca. 80.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Martensrade?
Mit einem Steuersatz von ca. 80 € pro Jahr für den Ersthund liegt Martensrade genau im Durchschnitt von Schleswig-Holstein. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Schleswig-Holstein.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Martensrade einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 160 € statt ca. 80 €).
Bei 978 Einwohnern und einer Fläche von 174 km² ist Martensrade als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Martensrade
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Martensrade in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Martensrade wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Martensrade zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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