Hundesteuer Lohe-Föhrdenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund75.00pro Jahr
Zweithund135.00pro Jahr
Listenhund450.00pro Jahr
vs. Ø Schleswig-Holstein-5.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Lohe-Föhrden

BehördeStadtverwaltung Lohe-FöhrdenSteueramt / Gemeindekasse
AdresseHohe Str. 4, 24806 Hohn
Telefon04335 692

Zuständiges Amt — Standort Lohe-Föhrden

Öffnungszeiten — Steueramt Lohe-Föhrden

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Lohe-Föhrden über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Lohe-Föhrden — Übersicht 2026

KategorieLohe-FöhrdenØ Schleswig-HolsteinDifferenz
Ersthund75.0080.00 €-5.00
Zweithund135.00160.00 €-25.00
Listenhund / gefährl. Hund450.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Lohe-Föhrden, Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Lohe-Föhrden 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Lohe-Föhrden beträgt 75€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 135€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 450€ pro Jahr.
  • Lohe-Föhrden liegt damit 5€ unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein (80€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Lohe-Föhrden in Schleswig-Holstein.

Die Hundeanmeldung in Lohe-Föhrden ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Lohe-Föhrden erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.

Bei einer Bevölkerung von 454 Einwohnern ist Lohe-Föhrden eine von vielen Gemeinden in Schleswig-Holstein, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Lohe-Föhrden zahlen?

Hundehalter in Lohe-Föhrden müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 75.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 135.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 450 Euro jährlich.

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Die Kosten von 75€ für Ihren Ersthund können Sie in Lohe-Föhrden nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Lohe-Föhrden

Die Hundesteuersatzung von Lohe-Föhrden sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 75.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Lohe-Föhrden zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Schleswig-Holstein als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Lohe-Föhrden ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 450.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Lohe-Föhrden

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Lohe-Föhrden beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Lohe-Föhrden.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Schleswig-Holstein drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Lohe-Föhrden: So funktioniert es

Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Lohe-Föhrden sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Hundehaftpflichtversicherung: In Schleswig-Holstein kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
  • Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
  • Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Lohe-Föhrden gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Lohe-Föhrden speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Lohe-Föhrden – Was tun?

Die Steuermarke gilt in Lohe-Föhrden als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Lohe-Föhrden.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Schleswig-Holstein eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Lohe-Föhrden, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Lohe-Föhrden steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Lohe-Föhrden über 75.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Lohe-Föhrden da?

Mit einem Steuersatz von 75€ pro Jahr für den Ersthund liegt Lohe-Föhrden 5€ unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein. Der Steuersatz in Lohe-Föhrden bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Schleswig-Holstein.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Lohe-Föhrden einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (135€ statt 75€).

Bei 454 Einwohnern und einer Fläche von 76 km² ist Lohe-Föhrden als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Lohe-Föhrden

Das Hundeanmeldeformular können Sie in Lohe-Föhrden häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Lohe-Föhrden wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Lohe-Föhrden zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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