Hundesteuer Bordesholmanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund48,00 €pro Jahr
Zweithundca. 96,00 €pro Jahr
Listenhundca. 600,00 €pro Jahr
vs. Ø Schleswig-Holstein-32,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Bordesholm aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Bordesholm

BehördeStadtverwaltung BordesholmSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Zuständiges Amt — Standort Bordesholm

Hundesteuersätze Bordesholm — Übersicht 2026

KategorieBordesholmØ Schleswig-HolsteinDifferenz
Ersthund48,00 €80,00 €-32,00 €
Zweithundca. 96,00 €160,00 €-64,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 600,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Bordesholm, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Bordesholm 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Bordesholm beträgt 48 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 96 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Bordesholm liegt damit 32 € unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein (80 €).
  • Im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist Bordesholm die 160.-teuerste von 162 Gemeinden.
  • Unter den 101 geprüften Gemeinden in Schleswig-Holstein hat Bordesholm den 90.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Bordesholm in Schleswig-Holstein.

Quelle: Hundesteuersatzung Bordesholm (amtliches Dokument)

Wer in Bordesholm (Schleswig-Holstein) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Bordesholm derzeit 48,00 € pro Jahr fällig — 32 € unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein.

Mit 7.867 Einwohnern auf 22 km² zählt Bordesholm zu den Kleinstadtn in Schleswig-Holstein. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Bordesholm.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Bordesholm?

Die Hundesteuer in Bordesholm ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 48,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 96,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Bordesholm auf rund 624 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Bordesholm

Nicht jeder Hundehalter in Bordesholm muss den vollen Steuersatz von 48 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Bordesholm bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Bordesholm

Schleswig-Holstein führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Bordesholm gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 12.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Bordesholm

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Bordesholm. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Bordesholm)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Bordesholm: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Bordesholm sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Schleswig-Holstein für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Bordesholm gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein

Ja — in Schleswig-Holstein ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Schleswig-Holstein →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Bordesholm?

Mit einem Steuersatz von 48 € pro Jahr für den Ersthund liegt Bordesholm 32 € unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein. Das macht Bordesholm zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Schleswig-Holstein.

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist Bordesholm damit die 160.-teuerste von 162 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 79 €). Am günstigsten ist Rieseby mit 40 €, am teuersten Büdelsdorf mit 99 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 101 geprüften Gemeinden in Schleswig-Holstein hat Bordesholm den 90.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 11 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Bordesholm liegt 52 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Bordesholm einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 96 € statt 48 €).

Bei 7.867 Einwohnern und einer Fläche von 22 km² ist Bordesholm als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Bordesholm

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Bordesholm in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Bordesholm wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Bordesholm zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bordesholm

Wie viel Hundesteuer muss ich in Bordesholm zahlen?

Die Hundesteuer in Bordesholm liegt bei 48,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 96,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Bordesholm?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Bordesholm oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Bordesholm anzumelden?

Zur Anmeldung in Bordesholm benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Schleswig-Holstein die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Schleswig-Holstein eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Schleswig-Holstein ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Bordesholm?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Bordesholm bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Bordesholm befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Bordesholm oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Bordesholm ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Bordesholm erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Bordesholm?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Bordesholm fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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