Hundesteuer Schülp b. Nortorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Schülp b. Nortorf
Zuständiges Amt — Standort Schülp b. Nortorf
Öffnungszeiten — Steueramt Schülp b. Nortorf
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr, 15:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Schülp b. Nortorf.
Hundesteuersätze Schülp b. Nortorf — Übersicht 2026
| Kategorie | Schülp b. Nortorf | Ø Schleswig-Holstein | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 73.00 € | 80.00 € | -7.00 € |
| Zweithund | 131.00 € | 160.00 € | -29.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 438.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Schülp b. Nortorf, Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Schülp b. Nortorf 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Schülp b. Nortorf beträgt 73€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 131€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 438€ pro Jahr.
- Schülp b. Nortorf liegt damit 7€ unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein (80€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Schülp b. Nortorf in Schleswig-Holstein.
Die Hundeanmeldung in Schülp b. Nortorf ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Schülp b. Nortorf erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.
Bei einer Bevölkerung von 776 Einwohnern ist Schülp b. Nortorf eine von vielen Gemeinden in Schleswig-Holstein, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Schülp b. Nortorf zahlen?
Die Kosten für die Hundesteuer in Schülp b. Nortorf richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 73.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 131.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 438 Euro jährlich.
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Die Kosten von 73€ für Ihren Ersthund können Sie in Schülp b. Nortorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Schülp b. Nortorf
In Schülp b. Nortorf gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Schülp b. Nortorf zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Schleswig-Holstein als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Schülp b. Nortorf ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 438.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Schülp b. Nortorf
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Schülp b. Nortorf beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Schülp b. Nortorf.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Schleswig-Holstein drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Schülp b. Nortorf: So funktioniert es
Für die Hundeanmeldung in Schülp b. Nortorf sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
- Haftpflichtversicherungsnachweis – in Schleswig-Holstein häufig gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Schülp b. Nortorf gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Schülp b. Nortorf speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Schülp b. Nortorf – Was tun?
Ist die Hundemarke verschwunden? In Schülp b. Nortorf sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Schülp b. Nortorf.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Schülp b. Nortorf? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Schleswig-Holstein sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.
Ist die Hundesteuer in Schülp b. Nortorf steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Schülp b. Nortorf über 73.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Schülp b. Nortorf da?
Mit einem Steuersatz von 73€ pro Jahr für den Ersthund liegt Schülp b. Nortorf 7€ unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein. Der Steuersatz in Schülp b. Nortorf bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Schleswig-Holstein.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Schülp b. Nortorf einen Aufschlag von 79% gegenüber dem Ersthund (131€ statt 73€).
Bei 776 Einwohnern und einer Fläche von 58 km² ist Schülp b. Nortorf als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Schülp b. Nortorf
Viele Verwaltungen, so oft auch Schülp b. Nortorf, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Schülp b. Nortorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Schülp b. Nortorf zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Hundesteuer in der Nähe von Schülp b. Nortorf
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