Hundesteuer Marthanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Für Marth liegt uns noch kein amtlich verifizierter Satz vor — angezeigt wird der Richtwert für Thüringen. Verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde; verifizierte Werte ergänzen wir laufend.
Kontakt — Stadtverwaltung Marth
Zuständiges Amt — Standort Marth
Öffnungszeiten — Steueramt Marth
ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Marth über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.
Hundesteuersätze Marth — Übersicht 2026
| Kategorie | Marth | Ø Thüringen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | ca. 55.00 € | 55.00 € | 0.00 € |
| Zweithund | ca. 110.00 € | 110.00 € | 0.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 600.00 € | — | — |
Richtwerte auf Basis des Landesniveaus Thüringen — für Marth liegt noch kein verifizierter Satz vor. Verbindlich ist die kommunale Hundesteuersatzung. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hundesteuer-Rechner 2026
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Juni 2026
Hundesteuer Marth 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Marth beträgt ca. 55 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 110 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
- Marth liegt damit genau im Durchschnitt von Thüringen (55 €).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Marth in Thüringen.
Wer in Marth (Thüringen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Marthderzeit ca. 55.00 € pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Thüringen.
Mit 310 Einwohnern auf 190 km² zählt Marth zu den Landgemeinden in Thüringen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Marth.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Marth?
Die Hundesteuer in Marth ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: ca. 55.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 110.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 600.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Marth auf rund 715 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von ca. 55€ für Ihren Ersthund können Sie in Marth nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Marth
Nicht jeder Hundehalter in Marth muss den vollen Steuersatz von ca. 55 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Marth bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Marth
Thüringen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Marth gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600.00 € pro Jahr — das ist das 10.9-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Marth
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Marth beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Marth.
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Thüringen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Marth: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Marth sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Thüringen kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Marth gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Thüringen
Ja — in Thüringen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Thüringen →
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Hundemarke verloren in Marth – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in Marth als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Marth.
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Thüringen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Marth, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Marth steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Marth über ca. 55.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Marth?
Mit einem Steuersatz von ca. 55 € pro Jahr für den Ersthund liegt Marth genau im Durchschnitt von Thüringen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Thüringen.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Marth einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 110 € statt ca. 55 €).
Bei 310 Einwohnern und einer Fläche von 190 km² ist Marth als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Marth
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Marth in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Marth wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Marth zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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