Hundesteuer Leinefelde-Worbisanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Leinefelde-Worbis aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis
Zuständiges Amt — Standort Leinefelde-Worbis
Hundesteuersätze Leinefelde-Worbis — Übersicht 2026
| Kategorie | Leinefelde-Worbis | Ø Thüringen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 42,00 € | 55,00 € | -13,00 € |
| Zweithund | ca. 84,00 € | 110,00 € | -26,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 600,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Leinefelde-Worbis, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Leinefelde-Worbis 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Leinefelde-Worbis beträgt 42 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 84 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
- Leinefelde-Worbis liegt damit 13 € unter dem Durchschnitt von Thüringen (55 €).
- Im Landkreis Eichsfeld ist Leinefelde-Worbis die 58.-teuerste von 58 Gemeinden.
- Unter den 68 geprüften Gemeinden in Thüringen hat Leinefelde-Worbis den 56.-höchsten Satz (Landes-Median: 57 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Leinefelde-Worbis in Thüringen.
Quelle: Hundesteuersatzung Leinefelde-Worbis (amtliches Dokument)
Wer in Leinefelde-Worbis (Thüringen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Leinefelde-Worbis derzeit 42,00 € pro Jahr fällig — 13 € unter dem Durchschnitt von Thüringen.
Mit 20.053 Einwohnern auf 41 km² zählt Leinefelde-Worbis zu den Mittelstadtn in Thüringen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Leinefelde-Worbis.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Leinefelde-Worbis?
Die Hundesteuer in Leinefelde-Worbis ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 42,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 84,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Leinefelde-Worbis auf rund 546 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 42€ für Ihren Ersthund können Sie in Leinefelde-Worbis nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Leinefelde-Worbis
Nicht jeder Hundehalter in Leinefelde-Worbis muss den vollen Steuersatz von 42 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Leinefelde-Worbis bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Leinefelde-Worbis
Thüringen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Leinefelde-Worbis gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 14.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Leinefelde-Worbis
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Leinefelde-Worbis. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Leinefelde-Worbis)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Leinefelde-Worbis: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Leinefelde-Worbis sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Thüringen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Leinefelde-Worbis gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Thüringen
Ja — in Thüringen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Thüringen →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Leinefelde-Worbis?
Mit einem Steuersatz von 42 € pro Jahr für den Ersthund liegt Leinefelde-Worbis 13 € unter dem Durchschnitt von Thüringen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Thüringen.
Im Landkreis Eichsfeld ist Leinefelde-Worbis damit die 58.-teuerste von 58 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 55 €)..
Leinefelde-Worbis ist damit die günstigste Gemeinde für Hundehalter im Landkreis Eichsfeld.
Landesweit betrachtet: Unter allen 68 geprüften Gemeinden in Thüringen hat Leinefelde-Worbis den 56.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 18 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 57 € — Leinefelde-Worbis liegt 15 € darunter.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Leinefelde-Worbis einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 84 € statt 42 €).
Bei 20.053 Einwohnern und einer Fläche von 41 km² ist Leinefelde-Worbis als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Leinefelde-Worbis
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Leinefelde-Worbis in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Leinefelde-Worbis wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Leinefelde-Worbis zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Leinefelde-Worbis
Wie viel Hundesteuer muss ich in Leinefelde-Worbis zahlen?
Die Hundesteuer in Leinefelde-Worbis liegt bei 42,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 84,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Leinefelde-Worbis?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Leinefelde-Worbis anzumelden?
Zur Anmeldung in Leinefelde-Worbis benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Thüringen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.
Gibt es in Thüringen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
Ja — in Thüringen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Leinefelde-Worbis?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Leinefelde-Worbis bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Leinefelde-Worbis befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Leinefelde-Worbis oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Leinefelde-Worbis ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Leinefelde-Worbis erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Leinefelde-Worbis?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Leinefelde-Worbis fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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