Hundesteuer Frankendorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund46.00pro Jahr
Zweithund83.00pro Jahr
Listenhund276.00pro Jahr
vs. Ø Thüringen-9.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Frankendorf

BehördeStadtverwaltung FrankendorfSteueramt / Gemeindekasse
AdresseAm Rathaus 1, 99441 Magdala

Zuständiges Amt — Standort Frankendorf

Öffnungszeiten — Steueramt Frankendorf

TagÖffnungszeiten
Montag09:00–17:00 Uhr
Dienstag09:00–17:00 Uhr
Mittwoch09:00–17:00 Uhr
Donnerstag09:00–17:00 Uhr
Freitag09:00–17:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Frankendorf.

Hundesteuersätze Frankendorf — Übersicht 2026

KategorieFrankendorfØ ThüringenDifferenz
Ersthund46.0055.00 €-9.00
Zweithund83.00110.00 €-27.00
Listenhund / gefährl. Hund276.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Frankendorf, Statistisches Landesamt Thüringen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Frankendorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Frankendorf beträgt 46€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 83€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 276€ pro Jahr.
  • Frankendorf liegt damit 9€ unter dem Durchschnitt von Thüringen (55€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Frankendorf in Thüringen.

Wer in Frankendorf (Thüringen) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.

Bei einer Bevölkerung von 160 Einwohnern ist Frankendorf eine von vielen Gemeinden in Thüringen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Frankendorf zahlen?

In Frankendorf kostet der erste angemeldete Hund 46.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 83.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 276 Euro jährlich.

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Die Kosten von 46€ für Ihren Ersthund können Sie in Frankendorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Frankendorf

Auch wenn die Steuer in Frankendorf bei 46.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Frankendorf zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Thüringen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Frankendorf ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 276.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Frankendorf

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Frankendorf beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Frankendorf.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Thüringen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Frankendorf: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Frankendorf sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Thüringen häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Frankendorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 41% bietet Frankendorfhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Thüringen generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Thüringen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Frankendorf speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Frankendorf – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Frankendorf sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Frankendorf.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Frankendorf? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Thüringen sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Frankendorf steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Frankendorf über 46.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Frankendorf da?

Mit einem Steuersatz von 46€ pro Jahr für den Ersthund liegt Frankendorf 9€ unter dem Durchschnitt von Thüringen. Der Steuersatz in Frankendorf bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Thüringen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Frankendorf einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (83€ statt 46€).

Bei 160 Einwohnern und einer Fläche von 170 km² ist Frankendorf als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Frankendorf

Viele Verwaltungen, so oft auch Frankendorf, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Frankendorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Frankendorf zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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