Hundesteuer Apoldaanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund72,00 €pro Jahr
Zweithundca. 144,00 €pro Jahr
Listenhundca. 600,00 €pro Jahr
vs. Ø Thüringen+17,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Apolda aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Apolda

BehördeStadtverwaltung ApoldaSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Weimarer Land.

Zuständiges Amt — Standort Apolda

Hundesteuersätze Apolda — Übersicht 2026

KategorieApoldaØ ThüringenDifferenz
Ersthund72,00 €55,00 €+17,00 €
Zweithundca. 144,00 €110,00 €+34,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 600,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Apolda, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Apolda 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Apolda beträgt 72 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 144 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Apolda liegt damit 17 € über dem Durchschnitt von Thüringen (55 €).
  • Im Landkreis Weimarer Land ist Apolda die 1.-teuerste von 38 Gemeinden.
  • Unter den 68 geprüften Gemeinden in Thüringen hat Apolda den 14.-höchsten Satz (Landes-Median: 57 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Apolda in Thüringen.

Quelle: Hundesteuersatzung Apolda (amtliches Dokument)

Wer in Apolda (Thüringen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Apolda derzeit 72,00 € pro Jahr fällig — 17 € über dem Durchschnitt von Thüringen.

Mit 22.896 Einwohnern auf 102 km² zählt Apolda zu den Mittelstadtn in Thüringen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Apolda.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Apolda?

Die Hundesteuer in Apolda ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 72,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 144,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Apolda auf rund 936 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 72€ für Ihren Ersthund können Sie in Apolda nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Apolda

Nicht jeder Hundehalter in Apolda muss den vollen Steuersatz von 72 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Apolda bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Apolda

Thüringen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Apolda gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 8.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Apolda

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Apolda. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Apolda)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Apolda: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Apolda sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Thüringen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Apolda gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 30 % bietet Apolda gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Thüringen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Thüringen

Ja — in Thüringen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Thüringen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Apolda?

Mit einem Steuersatz von 72 € pro Jahr für den Ersthund liegt Apolda 17 € über dem Durchschnitt von Thüringen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Thüringen.

Im Landkreis Weimarer Land ist Apolda damit die 1.-teuerste von 38 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 55 €). Am günstigsten ist Grammetal mit 42 €.

Apolda ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im Landkreis Weimarer Land.

Landesweit betrachtet: Unter allen 68 geprüften Gemeinden in Thüringen hat Apolda den 14.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 81 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 57 € — Apolda liegt 15 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Apolda einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 144 € statt 72 €).

Bei 22.896 Einwohnern und einer Fläche von 102 km² ist Apolda als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Apolda

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Apolda in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Apolda wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Apolda zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Apolda

Wie viel Hundesteuer muss ich in Apolda zahlen?

Die Hundesteuer in Apolda liegt bei 72,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 144,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Apolda?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Apolda oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Apolda anzumelden?

Zur Anmeldung in Apolda benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Thüringen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Thüringen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Thüringen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Apolda?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Apolda bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Apolda befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Apolda oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Apolda ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Apolda erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Apolda?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Apolda fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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