Hundesteuer Kressbronn am Bodenseeanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund144,00 €pro Jahr
Zweithundca. 288,00 €pro Jahr
Listenhundca. 612,00 €pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg+36,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Kressbronn am Bodensee aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Kressbronn am Bodensee

BehördeStadtverwaltung Kressbronn am BodenseeSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Bodenseekreis.

Zuständiges Amt — Standort Kressbronn am Bodensee

Hundesteuersätze Kressbronn am Bodensee — Übersicht 2026

KategorieKressbronn am BodenseeØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund144,00 €108,00 €+36,00 €
Zweithundca. 288,00 €216,00 €+72,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 612,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Kressbronn am Bodensee, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Kressbronn am Bodensee 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Kressbronn am Bodensee beträgt 144 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 288 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
  • Kressbronn am Bodensee liegt damit 36 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
  • Im Bodenseekreis ist Kressbronn am Bodensee die 1.-teuerste von 23 Gemeinden.
  • Unter den 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Kressbronn am Bodensee den 35.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Kressbronn am Bodensee in Baden-Württemberg.

Quelle: Hundesteuersatzung Kressbronn am Bodensee (amtliches Dokument)

Wer in Kressbronn am Bodensee (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Kressbronn am Bodensee derzeit 144,00 € pro Jahr fällig — 36 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.

Mit 8.847 Einwohnern auf 45 km² zählt Kressbronn am Bodensee zu den Kleinstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Kressbronn am Bodensee.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Kressbronn am Bodensee?

Die Hundesteuer in Kressbronn am Bodensee ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 144,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 288,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Kressbronn am Bodensee auf rund 1.872 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Kressbronn am Bodensee

Nicht jeder Hundehalter in Kressbronn am Bodensee muss den vollen Steuersatz von 144 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Kressbronn am Bodensee bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Kressbronn am Bodensee

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Kressbronn am Bodensee gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 4.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Kressbronn am Bodensee

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Kressbronn am Bodensee. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Kressbronn am Bodensee)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Kressbronn am Bodensee: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Kressbronn am Bodensee sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Kressbronn am Bodensee gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Kressbronn am Bodensee?

Mit einem Steuersatz von 144 € pro Jahr für den Ersthund liegt Kressbronn am Bodensee 36 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Damit gehört Kressbronn am Bodensee zu den teureren Gemeinden in Baden-Württemberg.

Im Bodenseekreis ist Kressbronn am Bodensee damit die 1.-teuerste von 23 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 110 €). Am günstigsten ist Owingen mit 84 €.

Kressbronn am Bodensee ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im Bodenseekreis.

Landesweit betrachtet: Unter allen 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Kressbronn am Bodensee den 35.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 93 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Kressbronn am Bodensee liegt 44 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Kressbronn am Bodensee einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 288 € statt 144 €).

Bei 8.847 Einwohnern und einer Fläche von 45 km² ist Kressbronn am Bodensee als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Kressbronn am Bodensee

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Kressbronn am Bodensee in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Kressbronn am Bodensee wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Kressbronn am Bodensee zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Kressbronn am Bodensee

Wie viel Hundesteuer muss ich in Kressbronn am Bodensee zahlen?

Die Hundesteuer in Kressbronn am Bodensee liegt bei 144,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 288,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 612,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Kressbronn am Bodensee?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Kressbronn am Bodensee oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Kressbronn am Bodensee anzumelden?

Zur Anmeldung in Kressbronn am Bodensee benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Baden-Württemberg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Kressbronn am Bodensee?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Kressbronn am Bodensee bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Kressbronn am Bodensee befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Kressbronn am Bodensee oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Kressbronn am Bodensee ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Kressbronn am Bodensee erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Kressbronn am Bodensee?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Kressbronn am Bodensee fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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