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Hund ummelden bei Umzug: Fristen, Doppelsteuer & Steuermarke

UmzugUmmeldungFristen
Hund sitzt zwischen Umzugskartons in einer Wohnung — Ummeldung nach dem Umzug
Symbolbild · KI-generiert
Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Ziehen Sie innerhalb derselben Gemeinde um, genügt es, dem Steueramt die neue Adresse mitzuteilen. Wechseln Sie dagegen die Gemeinde, müssen Sie Ihren Hund am alten Wohnort abmelden und am neuen Wohnort neu anmelden – eine automatische Übertragung der Hundesteuer gibt es nicht. Die Fristen regelt jede Gemeinde selbst, typisch sind zwei Wochen bis ein Monat.

Wann reicht eine Adressänderung – und wann müssen Sie ab- und anmelden?

Es gibt zwei Fälle. Bleiben Sie in derselben Gemeinde, läuft Ihre Hundesteuer einfach weiter: Sie teilen der zuständigen Stelle nur die neue Adresse mit. In Berlin genügt dafür eine formlose Nachricht per E-Mail oder ELSTER an das Finanzamt; einen neuen Steuerbescheid erhalten Sie in diesem Fall nicht.

Wechseln Sie die Gemeinde, sieht es anders aus. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer – jede Gemeinde hat ihre eigene Satzung, ihre eigenen Sätze und ihre eigene Verwaltung. Ihre Daten werden nicht weitergegeben, und auch die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ersetzt die Hundesteuer-Anmeldung nicht. Sie müssen den Hund am alten Wohnort abmelden und am neuen aktiv neu anmelden.

Welche Fristen gelten beim Wechsel in eine andere Gemeinde?

Eine bundesweit einheitliche Frist existiert nicht – maßgeblich ist immer die Satzung Ihrer Gemeinde. In der Praxis liegen die Fristen meist zwischen zwei Wochen und einem Monat. Drei belegte Beispiele zeigen die Spannweite:

Erledigen Sie beides zeitnah nach dem Umzug. Viele Städte bieten Online-Formulare an – München etwa für An- und Abmeldung, Berlin für die steuerliche Anmeldung über das Hunderegister, die dort zugleich als Anmeldung beim Finanzamt gilt.

  • München: An- und Abmeldung jeweils innerhalb von zwei Wochen (§ 10 Hundesteuersatzung).
  • Düsseldorf: Anmeldung innerhalb von zwei Wochen, bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats; für die Abmeldung bleiben vier Wochen.
  • Berlin: Anmeldung innerhalb eines Monats nach dem Umzug nach Berlin.

Müssen Sie nach dem Umzug doppelt Hundesteuer zahlen?

In der Regel nicht – zwei Mechanismen verhindern das. Erstens setzen viele Satzungen die Steuerpflicht versetzt an: In München und Düsseldorf beginnt sie bei Zuzug erst mit dem auf den Zuzug folgenden Kalendermonat und endet bei Wegzug erst mit Ablauf des Wegzugsmonats. Verfahren alte und neue Gemeinde so, entsteht gar keine Überschneidung.

Zweitens rechnen viele Gemeinden bereits gezahlte Steuer an: München etwa rechnet nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde entrichtete Hundesteuer auf die eigene Steuer an – erstattet aber keine Mehrbeträge, wenn die alte Gemeinde teurer war. Vorsicht: Diese Regelungen variieren. Berlin rechnet zum Beispiel tagesgenau: Die Steuerpflicht beginnt dort schon mit dem Umzugstag und endet beim Wegzug mit dem Wegzugstag. Prüfen Sie daher immer die Satzung des neuen Wohnorts.

Praxis-Tipp: Bescheid aufbewahren

Heben Sie den letzten Hundesteuerbescheid und den Zahlungsnachweis der alten Gemeinde auf und legen Sie beides bei der Neuanmeldung vor. Angerechnet wird nur nachweislich gezahlte Steuer – ohne Beleg zahlen Sie im Zweifel doppelt und müssen sich die Erstattung mühsam zurückholen.

Was passiert mit der Hundesteuermarke?

Beim Gemeindewechsel erhalten Sie in der Regel eine neue Steuermarke – in Düsseldorf etwa wird sie zusammen mit dem Steuerbescheid verschickt, außerhalb der Wohnung gilt dort Tragepflicht, und bei der Abmeldung müssen Sie die alte Marke an das Steueramt zurückschicken. Beim Umzug innerhalb derselben Gemeinde bleibt Ihre Marke dagegen gültig.

Auch hier gibt es kommunale Unterschiede: Berlin hat die Tragepflicht zum 01.01.2024 abgeschafft und gibt gar keine Steuermarken mehr aus. München akzeptiert neben der Marke auch die Kennzeichnung per Transponder-Chip. Klären Sie also bei der Anmeldung, was am neuen Wohnort gilt.

Wird die Hundesteuer am neuen Wohnort teurer oder günstiger?

Gut möglich – die Sätze unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde erheblich. Für den ersten Hund zahlen Sie in Düsseldorf 96 Euro, in München 100 Euro und in Berlin 120 Euro pro Jahr (Stand 2026; München hat bereits beschlossen, den Satz ab 2027 auf 144 Euro anzuheben). Auch die Zuschläge für weitere Hunde weichen ab: Berlin verlangt 180 Euro je weiteren Hund, Düsseldorf bei zwei Hunden je 150 Euro.

Deutlich größer sind die Unterschiede bei Listenhunden: München verlangt derzeit 800 Euro pro Kampfhund (ab 2027: 1.200 Euro), Düsseldorf je nach Anzahl 600 bis 1.200 Euro – und auch die Rasselisten selbst sind nicht einheitlich. Wie viel Ihre neue Gemeinde verlangt, schlagen Sie am schnellsten in unserer Hundesteuer-Datenbank nach – so kennen Sie den Betrag schon vor dem Umzug.

Ist ein Halterwechsel dasselbe wie eine Ummeldung?

Nein. Die Hundesteuer knüpft an die Person des Halters an, nicht an den Hund. Geben Sie Ihren Hund ab oder übernehmen Sie einen, gibt es keine Ummeldung: Der bisherige Halter meldet den Hund ab – in München zum Beispiel innerhalb von zwei Wochen nach der Abgabe –, und der neue Halter meldet ihn neu an. Das gilt auch dann, wenn beide in derselben Gemeinde wohnen. Geben Sie im Abmeldeformular möglichst Name und Anschrift des neuen Halters an, damit die Abmeldung reibungslos durchgeht.

Umzug mit Hund: Welche Schritte gehören auf die Checkliste?

Mit dieser Reihenfolge erledigen Sie die Hundesteuer beim Umzug vollständig und fristgerecht:

  • Satzung prüfen: Fristen und Steuersatz der neuen Gemeinde vorab nachschlagen – etwa in unserer Datenbank.
  • Abmelden: Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden; Fristen liegen oft bei zwei bis vier Wochen.
  • Anmelden: Hund bei der neuen Gemeinde anmelden; typisch sind zwei Wochen bis ein Monat nach Zuzug.
  • Nachweise sichern: Letzten Steuerbescheid und Zahlungsnachweis aufbewahren – Grundlage für die Anrechnung.
  • Steuermarke regeln: Alte Marke zurückgeben, falls die Satzung es verlangt; neue Marke am Halsband anbringen, sofern am neuen Wohnort eine Marke ausgegeben wird und Tragepflicht besteht.
  • Zahlungen umstellen: Lastschrift oder Dauerauftrag für die alte Gemeinde beenden, für die neue einrichten.
  • Register aktualisieren: Neue Adresse auch bei Haftpflichtversicherung und Haustierregister (z. B. Tasso) melden.

Häufige Fragen

Wird mein Hund beim Umzug automatisch umgemeldet?

Nein. Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt betrifft nur Sie, nicht die Hundesteuer. Beim Gemeindewechsel müssen Sie den Hund selbst bei der alten Gemeinde abmelden und bei der neuen anmelden.

Wie lange habe ich nach dem Umzug Zeit für die Anmeldung?

Das regelt jede Gemeinde selbst. Typisch sind zwei Wochen (z. B. München) bis ein Monat (z. B. Berlin). Prüfen Sie die Frist in der Satzung Ihres neuen Wohnorts.

Muss ich für den Umzugsmonat in beiden Gemeinden zahlen?

Meist nicht: Vielerorts beginnt die neue Steuerpflicht erst im Folgemonat, oder bereits gezahlte Steuer wird auf Nachweis angerechnet – so etwa in München. Die Regelungen variieren aber; heben Sie den alten Bescheid als Beleg auf.

Brauche ich beim Umzug innerhalb der Stadt eine neue Steuermarke?

In der Regel nicht. Innerhalb derselben Gemeinde genügt die Mitteilung der neuen Adresse, eine vorhandene Steuermarke bleibt gültig. Eine neue Marke gibt es üblicherweise nur beim Gemeindewechsel – und manche Städte wie Berlin geben seit 2024 gar keine Steuermarken mehr aus.

Was gilt, wenn ich den Hund abgebe statt selbst umzuziehen?

Ein Halterwechsel ist keine Ummeldung: Der bisherige Halter meldet den Hund ab, der neue Halter meldet ihn neu an – auch innerhalb derselben Gemeinde.

Jonathan Berrar

Über den Autor

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen bei der Hundesteuer-Datenbank Deutschland. Spezialisiert auf kommunale Steuerverordnungen und Hundehaltungsrecht.

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