Hundesteuer Wernau (Neckar)anmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund156.00pro Jahr
Zweithund312.00pro Jahr
Listenhund612.00pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg+48.00Differenz

Ersthund-Satz für Wernau (Neckar) verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Wernau (Neckar)

BehördeStadtverwaltung Wernau (Neckar)Steueramt / Gemeindekasse
AdresseKirchheimer Str. 68-70, 73249 Wernau (Neckar)

Zuständiges Amt — Standort Wernau (Neckar)

Öffnungszeiten — Steueramt Wernau (Neckar)

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Wernau (Neckar).

Hundesteuersätze Wernau (Neckar) — Übersicht 2026

KategorieWernau (Neckar)Ø Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund156.00108.00 €+48.00
Zweithund312.00216.00 €+96.00
Listenhund / gefährl. Hund612.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Wernau (Neckar)). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Wernau (Neckar) 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Wernau (Neckar) beträgt 156 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 312 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 612 € pro Jahr.
  • Wernau (Neckar) liegt damit 48 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
  • Im Landkreis Esslingen ist Wernau (Neckar) die 1.-teuerste von 44 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Wernau (Neckar) in Baden-Württemberg.

Wer in Wernau (Neckar) (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Wernau (Neckar)derzeit 156.00 pro Jahr fällig — 48 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.

Mit 12.443 Einwohnern auf 78 km² zählt Wernau (Neckar) zu den Kleinstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Wernau (Neckar).

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Wernau (Neckar)?

Die Hundesteuer in Wernau (Neckar) ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 156.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 312.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 612.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Wernau (Neckar) auf rund 2.028. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 156€ für Ihren Ersthund können Sie in Wernau (Neckar) nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Wernau (Neckar)

Nicht jeder Hundehalter in Wernau (Neckar) muss den vollen Steuersatz von 156 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Wernau (Neckar) bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Wernau (Neckar)

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Wernau (Neckar) gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 612.00 € pro Jahr — das ist das 3.9-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Wernau (Neckar)

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Wernau (Neckar) beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Wernau (Neckar).

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Wernau (Neckar): So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Wernau (Neckar) sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Wernau (Neckar) gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg

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Hundemarke verloren in Wernau (Neckar) – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Wernau (Neckar) als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Wernau (Neckar).
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Baden-Württemberg meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Wernau (Neckar), müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Wernau (Neckar) steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Wernau (Neckar) über 156.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Wernau (Neckar)?

Mit einem Steuersatz von 156 € pro Jahr für den Ersthund liegt Wernau (Neckar) 48 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Damit gehört Wernau (Neckar) zu den teureren Gemeinden in Baden-Württemberg.

Im Landkreis Esslingen ist Wernau (Neckar) damit die 1.-teuerste von 44 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 114 €). Am günstigsten ist Weilheim an der Teck mit 108.

Wernau (Neckar) ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Landkreis Esslingen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Wernau (Neckar) einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (312 € statt 156 €).

Bei 12.443 Einwohnern und einer Fläche von 78 km² ist Wernau (Neckar) als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Wernau (Neckar)

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Wernau (Neckar) in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Wernau (Neckar) wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Wernau (Neckar) zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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